06.12.2022 - 4 Schule mit spezifischer Kompetenz – Realisierun...

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Wortprotokoll

Herr Leipold begrüßt Frau Lehmann, Lehrerin und Sonderpädagogin der bernsteinSchule.

Frau Lehmann erläutert, dass es sich bei dem „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (LINK) um ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen handelt, worin geregelt ist, wie Menschen mit Behinderung integriert werden und eine Teilhabe am Leben sichergestellt werden kann.

 

Bis 2028 liegt ein Maßnahmenplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor, worin verankert ist, dass eine Integration von Menschen mit Behinderungen in Regelschulen zu gewährleisten ist. Für sehr schwer behinderte Schülerinnen und Schüler erfolgt die Beschulung auch weiterhin in speziellen Schulen.

 

Frau Lehmann erläutert weiter, dass sich die Förderung von Schülerinnen und Schülern in 4 Stufen unterteilt: 1. Basisförderung, 2. Binnendifferenzierung (beispielsweise die Bereitstellung von einfachen Hilfsmitteln), 3. und 4. spezielle Förderungen und ggf. teilweise gesonderte Beschulung / Förderung. Das Augenmerk liegt darauf, weitestgehend die Beschulung im Klassenverbund durchzuführen.

 

Maßnahmen und Angebote der Sonderpädagogik:

Familienklassenzimmer:

Derzeit besuchen 4 Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 zusammen mit ihren Eltern an rund 16 Sitzungen das Familienklassenzimmer, in welchem Schülerinnen und Schüler zusammen mit ihren Eltern gemeinsam nicht nur am Unterricht teilnehmen, sondern auch ein gemeinsamer Austausch sattfindet. Dabei geht es nicht nur um die Bearbeitung von schulischen Aufgaben, sondern beispielsweise um den Austausch zu Themen in der Welt und Problemen in der Familie. Ein fester Bestandteil darin ist die Festlegung von Wochenzielen für die Schülerinnen und Schülern mit entsprechender Belohnungen bei Bewerkstelligung. Die Eltern bearbeiten gemeinsam mit ihren Kindern Aufgaben, stärken die soziale Kompetenz und lernen teilweise neue Verhaltensmuster kennen.

Frau Kunz erfragt, nach welchen Kriterien Schülerinnen und Schüler für das Familienklassenzimmer ausgewählt werden? Frau Lehmann erläutert dazu, dass nicht nur Kinder mit Förderbedarf am Familienklassenzimmer teilnehmen, sondern die Initiative auch von den Eltern ausgeht, um beispielsweise das Verhalten des eigenen Kindes im Alltag zu sehen. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Lehrerinnen und Lehrer Auffälligkeiten bei Schülerinnen und Schülern feststellen und das Familienklassenzimmer den Eltern empfehlen. Frau Bonke fügt hinzu, dass nicht nur die bernsteinSchule solch ein Familienklassenzimmer anbieten kann, sondern jede Grundschule. Jede Schule lebt von dem sozialen Austausch, aber auch entstehenden Konflikten, weshalb Frau Bonke empfiehlt, dass jede Schule im Team mit Sonderpädagogen zusammenarbeiten sollte.

 

Kleine Schulwerkstatt:

Frau Lehmann erläutert dazu, dass die kleine Schulwerkstatt von Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen wird, welche vom staatlichen Schulamt als stark auffällig (Aggressionen, Konzentrationsprobleme) zugewiesen werden. Besonders stark auffällige Schülerinnen und Schüler werden in Sonderschulen beschult. Maßnahmen in der kleinen Schulwerkstatt: konzentriert arbeiten, sich selbst Regeln aufstellen, 2 Schulgärten bewirtschaften, Projekte in der Natur & Einzelmaßnahmen.

Derzeit besuchen 4 Schülerinnen und Schüler die kleine Schulwerkstatt.

Laut Maßnahmenplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll eine Förderung von bis zu 12 Schülerinnen und Schülern möglich sein, Frau Lehmann hält dies allerdings für nicht händelbar mit den derzeitigen Personalkapazitäten, da pro Gruppe maximal 2 Schülerinnen und Schüler individuell förderbar sind. Frau Bonke fügt hinzu, dass alle pädagogischen Maßnahmen nur Sinn machen, wenn auch die Eltern mitwirken. Herr Kuster erfragt, ob die Schulwerkstatt auch ab Jahrgangsstufe 5 angeboten wird? Frau Lehmann antwortet darauf, dass die sogenannte große Schulwerkstatt in Grimmen existiert, eine Eingliederung in die Region Ribnitz-Damgarten ist wünschenswert, da die Beschulung am Wohnort sehr wichtig ist.

 

Behinderungen (Sprache, sehen, hören):

Frau Lehmann erläutert, dass zu den Fördermaßnahmen Sprache, sehen und hören nicht nur materielle Dinge (Mikrofone, Lautsprecher, IT-Technik usw.) erforderlich sind, sondern auch der soziale Umgang im Klassenverbund wichtig ist. Schülerinnen und Schüler lernen so mit Behinderungen anderer umzugehen. Wichtig, so Frau Lehmann, ist es, dass alte Beschulungsmuster abgelegt werden und Schule als eine offene Zusammenkunft jeglicher Menschengruppen angesehen wird.

Frau Kunz erfragt, ob im Klassenverband immer ein Sonderpädagoge anwesend ist?

Frau Lehmann antwortet dazu, dass dies aus Personalkapazitäten nicht möglich aber wünschenswert ist.

Herr Leipold erfragt, welchen Stellenwert aktuell die Förderschulen haben und ob bereits jetzt festzustellen ist, dass durch die Fördermaßnahmen positivere Ergebnisse der Schulabgänger festzustellen sind?  Frau Lehmann erläutert, dass Schülerinnen und Schüler in Testverfahren untersucht werden. Das Ergebnis von 50 Punkten stellt dabei einen Mittelwert dar, unter 50 Punkten wird eine Beschulung an einer Förderschule empfohlen. 

Grundsätzlich ist eine Beschulung am eigenen Wohnort für die gesamte Familie förderlich.

Die bernsteinSchule trägt mit ihren Fördermaßnahmen nur einen Teil zur Inklusion bei, für die Zukunft ist folgendes für alle Bildungseinrichtungen wichtig:

  • Neue offene Unterrichtsformen
  • Inklusive Haltung überall
  • Teamarbeit
  • Modernisierung der Schulgebäude
  • Stätige Fortbildungen & Qualifizierungen
  • Teamteaching (eine Unterrichtsform, bei der zwei oder mehrere Lehrer eine Unterrichtsstunde oder -einheit gemeinsam vorbereiten, durchführen, auswerten und ggf. weiterführen)
  • Leitfaden für Schulentwicklung (Arbeitsgruppe Index Inklusion) weiter ausbauen

Fallgruppenarbeit:

In der Fallgruppenarbeit werden Maßnahmen für den Einzelfall durch beispielsweise Jugendamt, JAM GmbH, Eltern, Schülerinnen und Schüler, Sozialpädagogen erarbeitet, wenn eine Förderung von Schülerinnen und Schülern in oben genannten Förderprogrammen nicht möglich ist.

 

Frau Kunz erfragt, inwiefern Kinder in Kindergärten vor Schuleintritt bewertet werden.

Frau Lehmann erläutert dazu, dass die bernsteinSchule vor Schulbeginn die Kindergärten besucht, mit den Kindern Kontakt aufnimmt und mit den Erzieherinnen und Erziehern den Förderbedarf auswertet.

 

Herr Leipold bedankt sich für die umfangreichen Erläuterungen und lobt die beschriebenen Tätigkeiten.