20.10.2022 - 7 Beschluss über die Anordnung der Umlegung für d...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Herr Körner erläutert die Beschlussvorlage anhand der Anlage. Herr Körner erklärt aufgrund des aufgenommenen Punktes in der Protokollkontrolle, dass 2/3 der Fläche Eigentum der Stadt ist und 1/3 der Fläche der Kirche und einer privaten Erbengemeinschaft angehört. Die Erschließung erfolgt im Jahr 2024.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/577

 

Beschluss über die Anordnung der Umlegung für den Geltungsbereich der I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung östlich der Feldstraße", im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für den Geltungsbereich der im Verfahren befindlichen I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, wird gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Umlegung angeordnet.

 

  1. Die in der Anlage beigefügte Karte mit der Umgrenzung der von der Umlegungsanordnung erfassten Flächen ist Bestandteil der Umlegungsanordnung.

 

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Abstimmungsergebnis

Herr Konkol erfragt, ob der Friedhof Stadteigentum ist.

 

Herr Körner bestätigt dies.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

9

Ja- Stimmen

9

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage