06.10.2022 - 6 Genehmigung des Eilbeschlusses RDG/BV/BK-22/575...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Huth erläutert diesen Punkt, welcher im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 5 zu sehen ist. Es erfolgt eine Förderung der Personalkosten zu 70 %. Die verbleibenden
30 % werden jeweils zur Hälfte vom Landkreis und von der Stadt getragen.

 

In dieser Beschlussvorlage handelt es sich um jeweils ½ Stelle, welche die Aufgaben der „Kultur“ und die Aufgaben der „Fördermittel Akquise, technische Umsetzung“ durchführen. Die ½ Stelle der technischen Umsetzung wird mit eingebunden in das Projekt der vitalen Innenstädte.

 

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-22/582

 

Genehmigung des Eilbeschlusses RDG/BV/BK-22/575 vom 21.09.2022 - Durchführung und Finanzierung des Projektes „Projektkoordination zur Umsetzung von „Projektphase Nr. 3:  Businessplan und Mittelakquise im Rahmen des Gesamtprojektes 'Realisierung einer Bundes- und Landesakademie für künstlerisch-kulturelle Bildung mit Sitz in Vorpommern.'"

 

Die Stadtvertretung genehmigt den Eilbeschluss RDG/BV/BK-22/575 des Hauptausschusses vom 21. September 2022 – Durchführung und Finanzierung des Projektes „Projekt-koordination zur Umsetzung von „Projektphase Nr. 3: Businessplan und Mittelakquise im Rahmen des Gesamtprojektes 'Realisierung einer Bundes- und Landesakademie für künstlerisch-kulturelle Bildung mit Sitz in Vorpommern.'"

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

4

Ja- Stimmen

3

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

1

 

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Anlagen zur Vorlage