27.09.2022 - 4 Energieeinsparung in den Sporteinrichtungen

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Wortprotokoll

Mit dem 01.09.2022 ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen in Kraft getreten. Dazu gab es fachspezifische Empfehlungen, wie

zum Beispiel vom Deutschen Olympischen Sportbund.  Dabei wird unterschieden zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen. In Umsetzung dieser Verordnung und Empfehlungen wurde folgende kurzfristige Maßnahmen beschlossen:

 

Objekt: Sporthallen und Sporteinrichtungen

 

Die genannten Raumtemperaturen gelten für die Nutzungszeiten der Gebäude bei Heizbetrieb.

 

 

Raumart/ Funktion

Raumtemperatur

Nennbeleuchtungsstärke

Arbeitsraum (Büro) körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit

19 C

300 Lux

Gemeinschaftsflächen,

(Treppenhaus, Flur, Eingangsbereich, Lager- und Technikraum)

12°C

150 Lux

Toiletten

15°C

200 Lux

Dusch- und Umkleideräume

20°C

200 Lux

Sporthallen

17°C

200 Lux

 

 

Erläuterungen

 

In einem Arbeitsraum für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit, darf die Lufttemperatur von 19°C nicht überschritten werden.

 

Zu den Gemeinschaftsflächen zählen nicht, Teeküchen, Pausenräume, Konferenzräume, Warte- und Aufenthaltsräume

 

Die Messung der Nennbeleuchtungsstärke erfolgt in einer Höhe von 0,85m bei Allgemeinbeleuchtung

und bei Verkehrsflächen bei 0,2m.

 

Die Messung der Raumtemperatur erfolgt in der Mitte des geschlossenen Raumes auf einer Höhe von 0,75m über den Fußboden.

 

Die Flutlichtanlagen sind bedarfsgerecht einzustellen. Im Trainingsbetrieb ist die Platzgröße zu verringern.

 

Einheitlich wurde vom Sportausschuss die Meinung geäußert, dass der Sportbetrieb aufrechterhalten werden muss. Eine Schließung der Sporteinrichtungen darf nicht

passieren. Durch die Corona Pandemie ist im Sport schon so gekürzt worden, dass viele Kinder jetzt erst wieder zum Sporttreiben überzeugt werden müssen.

Es ist für alle Seiten eine Herausforderung, diese Situation zu bewerkstelligen. Trainer, Übungsleiter müssen zusammen mit den Sporttreibenden andere

Trainingskonzepte aufstellen. Auf Grund der geringen Raumtemperatur ist die Verletzungsgefahr der Sportler und Sportlerinnen besonders zu beachten.

 

Die Belegungspläne werden nochmal nach der Effizienz der Auslastung einer Einrichtung kontrolliert. Trainingszeiten können auch gebündelt werden, die Auslastung der Sporthallen

hat höchste Priorität.

 

Die Ausschussmitglieder bedanken sich für das besonnene Verhalten der Verwaltung zur Umsetzung der Sparmaßnahmen. Alle Sportlerinnen und Sportler sind durch Aushänge in

den Einrichtungen auf das verantwortungsbewusste Verhalten mit Verbrauchsmaterialien hinzuweisen.

 

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