30.08.2022 - 6 Information zum Sachstand Geschwindidkeitsreduz...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Woyczeszik erläutert, dass die Beantragung von Seiten der Stadt am 16.09.2020 für die Schillstraße sowie am 27.09.2021 für die Barther Straße erfolgte. Als Begründung wurde der Lärmaktionsplan der Stadt RDG herangezogen, der für beide Straßenteile auf einen Tageswert von 65 – 70 dB(A) und nachts auf einen Wert von 55 – 60 dB(A) verwies. Ebenfalls wurden die Verkehrszahlen als Begründung herangezogen, die mit ca. 10.000 Fahrzeugen (beide Richtungen) ermittelt wurden. Am 13.12.2021 erfolgte eine Begehung mit der Straßenverkehrsbehörde, die auf der Grundlage der Teilnahme des Landkreises an der Sitzung vom 30.11.2021 terminisiert wurde. Das Ergebnis wurde in der Stadtausschusssitzung im Januar vorgestellt und diskutiert.

Ende April wurde die Ablehnung für die beantragte Geschwindigkeitsreduzierung schriftlich ausgesprochen, die folgende Begründung beinhaltet: Eine Anordnung/Ablehnung erfolgt aus sachlichen Gründen nach den Regelungen der StVO sowie den Verwaltungsvorschriften der StVO. Dementsprechend dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Es dürfen auch nur Beschränkungen und Verbote für den fließenden Verkehr angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Die Barther Straße und die Schillstraße sind eine Kreisstraße (NVP 2), welche eine überörtliche Funktion hat. Die Straßenbaulast liegt demnach beim Landkreis. Bei der Begutachtung wurde die Lärmschutz-Richtlinie-Straßenverkehr herangezogen. Diese definieren die Grenzwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete auf 72 dB(A) am Tage und 62 dB(A) in der Nacht. Eine erhebliche Übersteigung der Werte wird in dem Zusammenhang nicht gesehen. Weiterhin steht eine Geschwindigkeitsreduzierung für Straßen des überörtlichen Verkehrs sowie Zubringerstraßen für angrenzende Wohngebiete des innerörtlichen Verkehrs entgegen der Verkehrsfunktion dieser Straßen. Eine bereits eingetretene bzw. eine in Zukunft eintretende Gefahrenlage liegt aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht vor. In dem Bereich, in denen Gefahrenpunkte denkbar sind, wurde die Geschwindigkeit bereits reduziert – Stralsunder Straße bis Kirchstraße – sowie ein Fußgängerüberweg geschaffen.

Daraufhin wurden weitere Vorschläge für die Zukunft erarbeitet. Beispielweise wurde im Ausschuss Ordnung, Sicherheit und Verkehr die Reduzierung der beiden Straßen in die Vorschlagsliste des Verkehrskonzeptes aufgenommen. Ebenfalls ist die Aufnahme weiterer Fußgängerüberwege im Bereich der Feuerwehr und Querstraße in den Focus gerückt. Die Datenerhebung der Fahrzeug- und Fußgängerströme erfolgt im September. Die Beantragung wird nach der Auswertung vorgenommen. Durch den LK wurde heute nochmal mitgeteilt, wenn die Umgehungsstraße für Pütnitz fertiggestellt ist und eine Umwidmung der Straßenbaulast erfolgt ist, dass eine neue Prüfung vorgenommen werden kann. Als Grundlage sollte dann auch eine gutachterliche Stellungnahme mit den detaillierten Lärmberechnungen vorgelegt werden.

 

Das Verkehrskonzept wird als neue Chance gesehen, sodass alle Bereiche mitbetrachtet werden. Herr Schacht ergänzt, dass dies im Verkehrskonzept an erster Stelle verankert ist. Dies ist ein langwieriger Prozess. Das Verkehrskonzept wird im Ordnungsausschuss vorgestellt und der Landkreis dazu eingeladen. Ebenfalls werden Geschwindigkeitsmessungen in der Karl-Liebknecht-Straße durchgeführt.

 

Frau Vincent erfragt, warum die Durchsetzung der 30km/h in Ribnitz in der Straße Am See funktioniert hat und in Damgarten nicht.

 

Herr Gauter ergänzt, dass die 30 km/h in Ribnitz eingeklagt worden sind und erläutert weiterhin, dass es eine Lärmschutzverordnung von 2018 gibt.

 

Herr Gohs erklärt, dass dies am Landkreis liegt und nicht an der Stadt.

Herr Gauter sagt aus, dass das Gutachten von 2018 ist und dort für die Schillstraße 30 km/h empfohlen sind. Die Zahlen sind sehr veraltet. Der Gehweg wurde vor seinem Haus in der Schillstraße nicht weitergeführt.

 

Herr Gohs erläutert, dass Seitens der Stadtverwaltung und Seitens des Ausschusses alles Mögliche in die Wege geleitet wurde. Herr Gohs wünscht sich ebenfalls die 30 km/h Zone. Ziel ist die Wiederaufnahme des Verfahrens. Dieses ist ein langwieriger Prozess.

 

Herr Ilchmann sagt aus, dass er gegen die 30 km/h ist und erläutert, dass in dem Gutachten dargelegt ist, dass die 30 km/h nur eine Empfehlung ist und es genug Möglichkeiten gibt, die Barther Straße zu queren.

 

Herr Gauter sagt aus, dass der Lärmaktionsplan sich auf den Lärm bezieht und die Anwohner sich aufgrund des Verkehres gestört fühlen.

 

Herr Lott bringt den Vorschlag an, das Argument der baufälligen Brücke mitaufzunehmen.

 

Herr Gauter erfragt, warum die Stadt gegen diesen Bescheid keinen Widerspruch einlegt.

 

Herr Woyczeszik erläutert, dass man als Bürger einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen kann, die Stadt kann es nicht.

 

Herr Gohs fasst zusammen, dass das Verfahren wieder neu aufgenommen wird und man erneut versuche, die 30 km/h zu beantragen.

Reduzieren

Beschluss

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000331&TOLFDNR=1005828&selfaction=print