28.09.2022 - 5 Satzungsbeschluss über den einfachen Bebauungsp...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Körner erläutert das Vorhaben. Das Projekt wurde schon öfter in verschiedenen Ausschüssen diskutiert. Der Standort wurde im vergangenen Jahr gegen Alternativen im Gemeindegebiet oder auf privaten Flächen abgewogen. Auch später genannte Alternativen, wie am Freilichtmuseum kommen nicht in Frage. Das Vorhabensgrundstück wurde im Ortsbeirat mehrheitlich bestätigt und ins B-Planverfahren gebracht. Eine Trägerbeteiligung hat stattgefunden. Stellungsnahmen wurden bei den verschiedenen Trägern öffentlicher Belange abgefragt. Die entsprechenden Behörden haben sich positiv zu dem Vorhaben geäußert und keine Einwände angeführt. Ebenfalls haben sich 7 von 8 Nachbargemeinden positiv zu dem Vorhaben geäußert. Die Bürger konnten ebenfalls Stellungnahmen abgeben. Dies wurde durch einen Bürger wahrgenommen. An einer seiner Stellungnahmen wurde eine Unterschriftenliste beigefügt. Es wurde eine Abwägungsliste erstellt, die allen Ortsbeiratsmitgliedern vorliegt. In den Stellungnahmen des Einwenders wurden einige Auffassungen nicht korrekt dargestellt. Herr Körner betont noch einmal, dass das Vorhaben zu jeder Zeit in transparenter Weise behandelt wurde und auf alle geäußerten Belange wurde eingegangen.

Herr Körner ergänzt auf Anfrage einer Bürgerin, dass es einen Spielplatz für die Kita und die Öffentlichkeit geben wird. Dies ist für eine Betriebserlaubnis verpflichtend, da es eine bestimmte Anzahl an Quadratmetern pro Kind gibt. Zusätzlich wird es angrenzend an das Kita Grundstück einen ca. 680 m² großen öffentlichen Spielplatz geben. Das Ziel für die Kita ist es, nach dem Neubau 63 Kinder aufnehmen zu können.

Ein Bürger spricht sich im Namen der Allgemeinheit für eine Sanierung und gegen einen Neubau der Kita aus.

Frau Berlin, Leiterin der Kita in Klockenhagen, erläutert, dass zusammen mit einem Architektenbüro das neue Kitagebäude und der Spielplatz geplant wird. Wenn es keinen Neubau gibt, dann wird es auch keine Kita mehr im Ortsteil geben, da schon vorausgesagt wurde, dass die Betriebserlaubnis unter den aktuellen Bedingungen entzogen wird. Mit einer neuen Kita wird es mehr Kapazitäten geben und dementsprechend auch neue Möglichkeiten.

Herr Kiupel spricht sich gegen den Standort des Neubaus der Kita aus. Er beschwerte sich, dass es nicht zu schaffen war, das mitgesendete Abwägungsprotokoll in der Kürze der Zeit vollständig zu lesen. In der Abwägungsliste sollen falsche Tatsachen genannt und geprüft worden sein. Herr Kiupel regt an, dass es am besten wäre eine Einwohnerversammlung mit dem Bürgermeister einzuberufen und dieses Thema dort noch einmal zu besprechen. Der Platz könnte aufgrund der Bebauung dann angeblich nicht mehr durch die Bürger genutzt werden. Zudem könnte die alte Kita noch weiter saniert und genutzt werden. Weiter wird bemängelt von Herrn Kiupel, dass es keinen ordnungsgemäßen Aushang und keine vernünftige Auslage des Stadtblattes gab. Zudem soll es eine verspätete Antwort auf seinen Einspruch zu dem Projekt gegeben haben. Es wird ebenfalls nochmal deutlich gemacht, dass die Bürger nicht gegen eine neue Kindertagesstätte sind, sondern nur gegen den ausgewählten Standort.

Herr Körner stellt klar, dass keine falschen Tatsachen geprüft wurden, sondern die die in den Stellungnahmen aufgeführt wurden. Das aktuelle Gebäude der Kita kann aus verschiedensten Gründen, u.a. Brandschutzauflagen, in der Zukunft nicht mehr genutzt werden. Deswegen kommt auch nur ein Neubau in Frage. Die Standortfindung sei nach langer öffentlicher Beteiligung ebenfalls abgeschlossen. Bei dem Projekt geht es darum das Gemeinwesen zu entwickeln. Es sind keine Fehler während dem Verfahren und der Auslegung bekannt. Weiter wird noch deutlich gemacht, dass das Verfahren nicht zurückgefahren werden kann. Für einen anderen Standort Baurecht zu bekommen ist in gleichem Zeitfenster unmöglich bzw. mit sehr viel Aufwand, Kosten und mindestens 1 Jahr Zeitverzug verbunden.

Die Bürger diskutieren über verschiedene Ansichten zu den aktuell geplanten und alternativen Standorten für den Neubau der Kita.

Herr Körner weist nochmal darauf hin, dass es positiv für die Stadt und den Ortsteil sei, dass der ASB als Träger den Kitaneubau finanziert und diese Kita auch betreiben wird.

Frau Berlin wünscht sich ebenfalls, dass der ausgewählte Standort aufrechterhalten wird. Mit dem Neubau werden bessere Möglichkeiten und mehr Kapazitäten geschafft, welche im Interesse der Bürger sind.

Herr Schneider äußert sich, dass es in den letzten Jahren viele Diskussionen um den Neubau der Kita gab. Mit der Neuerrichtung werden besonders die jungen Familien im Ort unterstützt. Seine Ansicht ist, dass die Mehrheit im Ortsteil für einen Kita-Neubau an diesem Standort ist.

Herr Körner erwähnt auf Nachfrage einer Bürgerin, dass nach dem Beschluss und der entsprechenden Veröffentlichung das Baurecht erlangt wird und voraussichtlich die Bauarbeiten im Frühjahr 2023 auf der Fläche beginnen sollen.

 

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Beschluss

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-22/444/01

Satzungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des einfachen Bebauungsplanes Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 16. August 2022 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den einfachen Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 16. August 2022 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 16. August 2022 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des einfachen Bebauungsplanes Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt der einfache Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder

7

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

6

Ja- Stimmen

2

Nein- Stimmen

2

Enthaltungen

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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