14.12.2022 - 8 Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauu...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/603

 

Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 113 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Kleingartenanlage Boddenblick“, OT Langendamm

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 33/5, 33/6, 34/2, 36/3, 36/7, 36/8, 36/9, 37/2, 38, 303, 304, 306/1 und 306/2 der Flur 1 Gemarkung Langendamm wird ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch Gehölz und Unlandflächen (Schilf), Gartengrundstücke und einen Bootslagerplatz
  • im Westen durch Kleingärten und ein Wohngrundstück (Wasserreihe 6a)
  •  im Süden durch die „Wasserreihe“
  • im Osten durch Gartengrundstücke und Wohngrundstücke (Wasserreihe 5 und 6)

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als „Sondergebiet Wochenendhausgebiet“
  • Festlegung eines Maßes der baulichen Nutzung
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:

 

  • dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

17

Ja- Stimmen

17

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage