15.06.2022 - 17 Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung der...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtvertreter Schneider nimmt als Mitgesellschafter aufgrund § 24 Kommunalverfassung M-V an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Zusammenhang mit den unter den Tagesordnungspunkten 15 und 16 gefassten Aufstellungsbeschlüssen über die Bebauungspläne Nr. 111 und Nr. 112 erforderlich.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/523

 

Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Photovoltaik Borg)

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Datum vom 10. Mai 2021 neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan (3. Neubekanntmachung) der Stadt Ribnitz-Damgarten wird in nachfolgenden Bereichen geändert:

 

Ausweisung von Sondergebieten mit der Zweckbestimmung Photovoltaik im Bereich Borg

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt mittels einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen. Gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

19

Ja- Stimmen

15

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

4

 

Herr Stadtvertreter Schneider nimmt aufgrund § 24 Kommunalverfassung M-V an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

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