06.04.2022 - 15 Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogene...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 06.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/448
Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Geschäftshaus Ulmenallee 10 – 12“, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 368/7 und 380/68 der Flur 17 der Gemarkung Ribnitz wird auf Antrag des Vorhabenträgers - Recknitz Vermögen GmbH & Co KG, Bahnhofstraße 42, 183299 Laage - ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.
2. Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden und Westen durch eine Zuwegung zum „Stadtkulturhaus“/„ASB-Küche“ – Grundstücke „Am Bleicherberg 1/1 a“
- im Osten durch die „Ulmenallee“ und die Grundstücke „Ulmenallee 2, 4, 6 und 8“
- im Süden durch den Bahnhofsvorplatz und Flächen des ehem. Güterbahnhofs
3. Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines mehrgeschossigen Wohnhauses - ggf. mit gewerblichen Einheiten bzw. medizinischen Dienstleistungen im Erdgeschoss - sowie Neubau eines mehrgeschossigen Parkhauses
- Sicherstellung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
4. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
5. Zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Ribnitz-Damgarten ist vor dem Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag abzuschließen (§ 12 Abs. 1 BauGB).
6. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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