06.04.2022 - 9 Aufstellungsbeschluss über die III. Änderung un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 06.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/442
Aufstellungsbeschluss über die III. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I", OT Klockenhagen
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- für den mit Ablauf des 9. Juni 2006 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB eine III. Änderung und II. Ergänzung aufgestellt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 104/35, 104/40 tlw. und 104/45 tlw. der Flur 2 Gemarkung Klockenhagen als Ergänzungsbereich und die Flurstücke 104/17 und 104/18 der Flur 2 Gemarkung Klockenhagen als Änderungsbereich.
- Der Geltungsbereich der Satzung wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die ehemaligen „DELFA“ Hallen und landwirtschaftlich genutzte Flächen
- im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
- im Süden und Westen durch die Straße „Am Tannenberg“
- Ziele der Änderung:
- Ausweisung von Gewerbeflächen
- Sicherstellung der Erschließung
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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505 kB
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