29.03.2022 - 5.1 Vorstellung der Aufgabenstellung für die Erarbe...

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Wortprotokoll

 Herr Körner erläutert die Aufgabenstellung der Verkehrsuntersuchung zum Bau einer Ortsumgehung.

Für eine leistungsfähige, verkehrsgerechte Erschließung des „maritim-touristischen Gewerbegebietes“ sind Untersuchungen zum straßenseitigen Anschluss an die B105 erforderlich. Im Vorfeld erfolgten bereits Untersuchungen hinsichtlich der Erschließung über die bestehende Kreisstraße K2 sowie eine raumordnerische Betrachtung zur Anlage einer neuen Verkehrserschließung östlich der Ortslage von Damgarten.

Der vorgesehene Verkehrsanschluss an das öffentliche Straßennetz soll über die Flugplatzallee und Anschluss an die B105 erfolgen. Der Anschluss an die B105 ist in Varianten zu untersuchen:

-         Variante 0: Verkehrsführung auf den bestehenden Straßen

-         Variante 1: Anschluss B 105 im Bereich der ehem. Bahntrasse

-         Variante 2: Anschluss B 105 im Bereich des bestehenden Knotenpunktes GE An der Mühle (z.Zt. Einmündung) mit Gestaltung 4-armiger Knotenpunkt

-          Variante 3: Anschluss B 105 im Korridor bis ca. 160 m östlich der ehem. Bahntrasse

 

Herr Körner erläutert den Lageplan zur möglichen Führung der Ortsumgehung. Im Anbindepunkt an die B105 gibt es einen 500 m breiten bzw. langen Korridor. Hierzu gibt es drei Varianten: die mittlere Variante, die auf dem Bahndamm entlang führt; die westliche Variante, die ca. 330 m, ausgehend von der mittleren Variante, in Richtung Damgarten entlangführt und die östliche Variante, die ca. 160 m, ausgehend von der mittleren Variante, in Richtung Stralsund entlangführt. Innerhalb dieses Korridors werden die Untersuchungen stattfinden, mit dem Ziel, die bestmögliche Anbindung zu bestimmen. Die Zielsetzung ist es, dass die Anbindung der Ortsumgehung an der Kreisstraße gegenüber der Flugplatzallee realisiert wird. Der Wunsch des Straßenbauamtes ist es, die Anbindung an den Knotenpunkt an das bestehende Gewerbegebiet „An der Mühle“ zu ermöglichen. Hierzu ist die Verkehrsuntersuchung unumgänglich, da eine gewisse Nachweispflicht besteht.

 

Voraussetzung der verkehrlichen Untersuchungen sind Ermittlungen des Bestandsverkehrs und des erzeugten Verkehrs aus der städtebaulichen Entwicklung des „maritim-touristischen Gewerbegebietes“, d.h. auch die aktuellen gegenwärtigen Verkehre spielen eine Rolle.

Die Art der Kreuzung (Vorfahrtsregelung, Lichtsignalanlage, Kreisverkehr) an der Kreisstraße (Saaler Chaussee) ist ergebnisoffen. Hierzu gibt es ein weiteres Gutachten, welches diesen Punkt untersucht. Laut Aussage des Straßenbauamtes wird es an der Kreuzung im Bereich der B105 keinen Kreisverkehr geben. Hier ist eine Vorfahrtsregelung oder eine Lichtsignalanlage denkbar. Die Bearbeitung des Fachgutachtens ist von Mitte Mai bis Mitte Juli vorgesehen.

Frau Scharr erfragt, ob es eine zweite Zufahrtsstraße zum Bernsteinresort für den Lieferverkehr geben wird.

Herr Körner erläutert, dass es weitere Wegeverbindungen wie zum Beispiel Wander-, Rad- und Reitwege sowie Havarie- bzw. Rettungswege, die über andere Auslässe als der Hauptzufahrtsstraße führen, geben wird. Die Hauptzuwegung wird über die Flugplatzallee führen. Bei Veranstaltungen, z.B. dem Festival, wird es Ausweichwege und Umleitungen für den Havariefall geben, wo diese langführen werden, ist noch offen. Allgemein wird es eine Zuwegung für alle Beteiligten geben (Lieferverkehr, Gäste, Müllversorgung). 

Frau Scharr erfragt, ob man schon die örtliche Lage der allgemeinen Havariewege bestimmt hat.

Herr Körner verneint dies. Man versucht, alle vorhandenen Wege auf dem Gelände zur Nachnutzung einzubeziehen. Hier sind weitere Untersuchungen notwendig.

Frau Henschel erläutert, dass im Vergleich zu einem weiteren von CenterParcs (CP) erbauten Resort, es unumgänglich war, eine zweite Zufahrtsstraße zu errichten. Dort gibt es eine Zufahrtsstraße für Gäste und eine weitere für die Ver- und Entsorgung.

Herr Gohs weist darauf hin, dass man die reinen erbauten Resorts von CenterParcs (CP) und das maritim-touristische Gewerbegebiet voneinander unterscheiden muss.  Die innere Erschließung von CP deckt sich nicht mit der Erschließung des gesamten Areals.

Herr Körner erläutert, dass es im Gelände Möglichkeiten gibt, den Verkehr zu trennen. Eine zweite Zufahrtstraße zum maritim-touristischen Gewerbegebiet wird es nicht geben.

Frau Henschel fragt, ob die Kaufverträge aus dem MOU mit CP schon komplett abgeschlossen sind.

Herr Körner sagt aus, dass eine Terminverlängerung bis Mitte des Jahres besteht.

Frau Vincent ertragt zum Thema Baustraße, ob schon Grundstücke erworben worden sind.

Herr Körner sagt aus, dass noch keine Verträge dazu abgeschlossen sind, jedoch stetig Gespräche stattfinden.

Herr Konkol erfagt, ob die Variante 0 besagt, dass keine Umgehungsstraße notwendig ist und der Verkehr über die bestehende Straße (Barther Straße) geführt wird. Herr Konkol fragt weiterhin zu diesem Thema, wie mit der Ablehnung des Landkreises VR bezüglich des Antrages der Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h umgegangen wird und wie der Werdegang ist, wenn sich die Entwicklung zur Variante 0 bestätigen sollte.

Herr Körner bestätigt die Aussage der Variante 0 und fügt an, dass die Befürchtungen sehr weit gedacht sind. Die Entwicklung ist insoweit fortgeschritten, dass die Notwendigkeit der Umgehung unumstritten ist. Die Variante 0 ist zur plausiblen und transparenten Untersuchung nötig. Man geht davon aus, dass die Variante 0 nicht zum Tragen kommt. Die Barther Straße steht mit ihrer Belastungsgrenze außer Frage und die Ablehnung der Reduzierung der Geschwindigkeit spielt keine Rolle im Gutachten der Variantenuntersuchung. Dies wird separat im Rahmen des Verkehrskonzeptes diskutiert und hat mit diesem Projekt nichts zu tun.

Herr Gohs fügt hinzu, dass die Variante 0 mit untersucht wird, um diese auch 100% ausschließen zu können und einen Nachweis dafür zu haben.