25.01.2022 - 4 Information kassenärztliche Vereinigung MV & Me...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 25.01.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:35
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Leipold begrüßt Herrn Dr. Milski, Medizinisches Versorgungszentrum Ribnitz-Damgarten, sowie Herrn Kaulisch, Kassenärztliche Vereinigung. Herr Leipold erläutert, dass in einer Ausschusssitzung vor einigen Jahren feste Einzugsbereiche zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten erläutert wurden und die heutige Sitzung genutzt werden soll, tiefergreifende Informationen zu erhalten, wie die ärztliche Versorgung abgesichert werden kann. Herr Leipold übergibt das Wort an Herrn Dr. Milski. Herr Dr. Milski bedankt sich für die Einladung und erläutert anhand einer Präsentation (dem Protokoll beigefügt), dass rund 12 bis 14 Jahre nach dem Abitur für das Medizinstudium, Weiterbildung zum Facharzt und Zusatzqualifikationen vergehen, bis ein Facharzt / eine Fachärztin tätig werden und sich niederlassen kann. Aus diesem Grund ist die frühzeitige Planung und die Gewinnung von Nachwuchs sehr wichtig (Schülerpraktika, freiwilliges soziales Jahr; akademisches Lehrkrankenhaus seit 2017, Vorlesungen an Universitäten und praktische Ausbildung für maximal 6 Studierende, Vorstellungstour für Medizin-Studierende). Die Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten GmbH verfügt derzeit über 31 Weiterbildungsbefugnisse zum Facharzt / zur Fachärztin. Herr Dr. Milski erläutert weiter, dass eine sehr gute ärztliche Stellenbesetzung vorliegt. Lag diese 2009 noch bei 33 Ärztinnen und Ärzten, so liegt diese derzeit bei 61 Ärztinnen und Ärzten. 2013 wurde das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) gegründet, welches zum Ziel hat, Praxen in der Region zu erhalten und durch eigenes Personal nachzubesetzen. Das MVZ beinhaltet folgende Fachrichtungen: Allgemeinmedizin, innere Medizin, Orthopädie und Unfallchirurgie, Allgemein- und Bauchchirugie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Herr Dr. Milski beschreibt, dass die Bedarfsplanung von Ärztinnen und Ärzten nicht den Erfordernissen im ländlichen Bereich entspricht und wünscht sich, dass die Plangebiete kleinteiliger werden. Als Beispiel führt Herr Dr. Milski auf, dass Ribnitz-Damgarten zusammen mit Stralsund einen Bereich bildet. Zur örtlichen Zuständigkeit nennt Herr Dr. Milski ein praktisches Beispiel: für einen in der Bodden-Kliniken stationären Patienten erfolgt eine Computertomographie direkt im Gebäude. Für ambulante Patienten muss die örtlich zuständige Praxis, welche sich in Stralsund oder Rostock befindet, aufgesucht werden.
Ein weiteres Problem ist, dass bei der Bedarfsprüfung der Anzahl von Ärztinnen und Ärzten Urlaubsgäste in der Region nicht berücksichtigt werden, weshalb innerhalb der Saison oder bei Veranstaltungen die Krankenhäuser und Arztpraxen oft überlastet sind und der kassenärztliche Notdienst zu große Versorgungsbereiche zugewiesen bekommt.
Herr Leipold bedankt sich für die Erläuterungen und übergibt das Wort an Herrn Kaulisch.
Herr Kaulisch bedankt sich für die Einladung und erläutert anhand einer Präsentation (dem Protokoll beigefügt), dass die kassenärztliche Vereinigung für die Versorgungsplanung von Ärztinnen und Ärzten und den Bereitschaftsdienst in den einzelnen Einzugsbereichen zuständig ist. Das Problem, so Herr Kaulisch, besteht darin, dass derzeitige Einzugsbereiche, wie von Herrn Dr. Milski angesprochen, gerade in ländlichen Bereichen nicht attraktiv sind. Jedoch kann die Kassenärztliche Vereinigung diese Einzugsbereiche nicht ändern, da die Richtlinie des gemeinsamen Bundesauschusses diese Planungsbereiche festlegt. Auf Landesebene liegt ein Raumordnungsplan vor, jedoch hat der Landesausschuss kaum Möglichkeiten, in die Planungsbereiche des Bundes einzugreifen.
Durch diese Planungsbereiche kann sich eine Praxis beispielsweise in Stralsund ansiedeln, welche dann auch für den Bereich Ribnitz-Damgarten zuständig ist. Um die Nachbesetzung / Neugründung auf Grundlage des Versorgungsplanes in ländlichen Bereichen attraktiver zu gestalten, bietet die kassenärztliche Vereinigung Förderprogramme von bis zu 75.000 € an.
Nach der derzeitigen Bedarfsplanung ist die Zulassung für weitere Ärztinnen und Ärzte in Ribnitz-Damgarten nur mit Sondergenehmigung gegeben. Aufgrund des hohen Altersdurchschnitts sieht die Kassenärztliche Vereinigung in den nächsten 5 Jahren allerdings eine ärztliche Unterversorgung. Als Planungsgrundlage werden die Fallzahlen in den Praxen, Einwohnerverhältniszahlen (auf ca. 1.300 Einwohner beispielsweise 1 Hausarzt) sowie die Entfernungen (30 Kilometer zumutbar) zu den jeweiligen Praxen berücksichtigt. Wie von Herrn Dr. Milski beschrieben, werden Urlaubsgäste nicht berücksichtigt.
Anhand der Präsentation stellt Herr Kaulisch die Einzugsbereiche sowie die für diesen Bereich zugeteilten Praxen vor. Frau Kunz erfragt, ob Ribnitz-Damgarten für die Ärztinnen und Ärzte attraktiv ist und ob bei der Betrachtung der Fallzahlen auch Bürgerinnen und Bürger betrachtet werden, welche auf einen Termin warten. Herr Kaulisch antwortet dazu, dass aufgrund eingehender Nachfragen zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten Ribnitz-Damgarten als Ansiedlung für eine Arztpraxis nicht sehr attraktiv ist.
Im Vordergrund stehen größere Städte. Bei der Betrachtung der Fallzahlen werden Wartende für einen Termin nicht betrachtet. Ebenso, so Herr Kaulisch, kann grundsätzlich jede Praxis die zu erbringende Fallzahl selbst festlegen (Recht auf Berufsfreiheit).
Tritt eine Praxis kürzer, wird der erhöhte Bedarf jedoch nicht an anderer Stelle aufgestockt. Die Ausschussmitglieder sowie die Verwaltung erfragen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Praxen in Ribnitz-Damgarten bzw. auch im ländlichen Bereich halten bzw. gewinnen zu können. Herr Kaulisch antwortet darauf, dass die grundsätzlichen Einzugsbereiche nur durch den Bundesausschuss (Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung: g-ba.de/ueber-den-gba/wer-wir-sind/) angepasst werden können. Grundsätzlich können Wohnsitzgemeinden beispielsweise attraktive Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, um einer Abwanderung entgegenzuwirken. Herr Huth erfragt, ob bei ausscheidenden Ärztinnen und Ärzten eine Nachbesetzung durch das MVZ erfolgen kann. Herr Dr. Milski antwortet dazu, dass eine Nachbesetzung durch das MVZ nur gewährleistet werden kann, wenn Interessenten dieser jeweiligen Fachrichtung vorhanden sind und diese Fachausbildung durch das MVZ erfolgt. Eine Gynäkologische Ausbildung gehört beispielsweise nicht dazu. Herr Dr. Milski erläutert weiter, dass eine Ausweitung des MVZ mit strengen Auflagen verbunden ist, welche derzeit nicht erfüllt werden können.
Frau Zühlsdorff erfragt, welche Wartezeit auf einen Termin bei einem Facharzt / einer Fachärztin angemessen ist. Herr Kaulisch berichtet dazu, dass die Terminservicestelle (eterminservice.de/terminservice) weiter ausgebaut und bekannt gemacht werden soll. Durch die Mitarbeitenden wird die Dringlichkeit der Patienten beurteilt und dementsprechend Termine vergeben. Herr Leipold dankt Herrn Dr. Milski und Herrn Kaulisch für die Erläuterungen.
Die Verwaltung wird mit Herrn Kaulisch und Herrn Dr. Milski die weitere Verfahrensweise besprechen. Ziel ist es, Ribnitz-Damgarten für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten attraktiver zu gestalten.