25.11.2021 - 5 Information zum Stand der Haushaltsplanung 2022...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
15. Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do, 25.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Waack teilt mit, dass ein Treffen mit Herrn Michel-Friedrich Schiefler von der SPD stattgefunden hat, bei dem die Haushaltssituation geschildert wurde.
Frau Waack informiert, dass die Planzahlen der FAG-Zuweisungen für die Haushaltsplanung 2022 noch nicht vorliegen. Lt. Schreiben des Ministeriums lässt sich bereits vorsichtig abschätzen, dass die Steuereinnahmen steigen werden.
Abweichend von der Soll-Vorgabe nach § 47 Absatz 2 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V kann die Vorlage zur Haushaltsplanung 2022 – 2025 erst im ersten Quartal 2022 erfolgen. Anders wäre es aufgrund fehlender Zahlen auch nicht möglich.
Wie bereits in der Ausschusssitzung am 30.09.2021 erklärt, ist ein Defizit im Planungszeitraum 2022 – 2025 vorhanden. Es konnte zwar durch Kürzungen minimiert werden, ist aber mit 11 Mio. EURO noch sehr hoch, welches mit der Kapitalrücklage ausgeglichen werden könnte.
Die Großprojekte wie z.B. Pütnitz, Schulcampus Ribnitz, Schulcampus Damgarten schlagen mit hohen Aufwendungen im EHH zu Buche.
Die Personalkosten steigen im Planungszeitraum ebenfalls und sind durch tarifliche Vorgaben nicht änderbar. Für Großprojekte müssen befristete Stellen geschaffen werden, um die zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen. Das wirkt sich natürlich ebenfalls auf den Haushalt aus.
Der Kreisumlage liegt die Steuerkraft zugrunde und ist ebenfalls eine Größe die weiter steigen wird.
Eine weitere negative Auswirkung auf den Haushalt ist die Erhöhung der Gemeindepauschale für eine kostenfreie KITA. Das Land beteiligt sich mit 54%, die Gemeinden mit 32% und der Landkreis mit den verbleibenden 14%.
Auf der Einnahmenseite ist eine Änderung von Satzungen nötig, die aber eine Aufarbeitung der Kalkulationen erfordert. Der Fehlbedarf in der gegenwärtigen Größenordnung kann damit jedoch weniger geschlossen werden.
Eine Erhöhung der Grundsteuern A und B bzw. Anpassung an die Durchschnittswerte von M-V sind ebenfalls eine Möglichkeit, mehr Einnahmen zu erzielen. Auch das wird den Haushaltsausgleich noch nicht herbeiführen können. Eine Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von jetzt 320 v. H. auf z.B. 360 v. H. würden ca. 500.000 € Mehreinnahmen bedeuten (nivellierter Hebesatz 381 v. H.).
Auch wenn mit der Haushaltsplanung im August begonnen wurde, um rechtzeitig in einer ersten Lesung die Stadtvertreter und Ausschussmitglieder zu informieren, ist es nicht möglich, dies noch in diesem Jahr zu realisieren. Die fehlenden Daten, um den Haushaltsplan zu erstellen, werden im Dezember 2021 vom Land erwartet.
Herr Westendorf betont, dass den Bürgern und Bürgerinnen im Wahlkampf versprochen wurde, die Steuern nicht zu erhöhen. Er schlägt vor, dies gut vorzubereiten, um in den jeweiligen Ausschüssen darüber abzustimmen.
Herr Schneider ist der Meinung, die „Kleinen“ zu entlasten (Grundsteuer B) und eher die Gewerbesteuer anzupassen.
Herr Kasch wird diesbezüglich eine Auswertung zur nächsten Ausschusssitzung vorbereiten.
Frau Waack merkt an, dass es bei einer Erhöhung der Grundsteuer B keinesfalls zu einer Bereicherung der Gemeinden kommen darf.
Die Anpassung wird in naher Zukunft realisiert werden müssen, um kreditwürdig zu sein. Alle Einnahmemöglichkeiten müssen vorher ausgeschöpft werden, um ein Darlehen zu erhalten.
Zum Haushaltplan fügt Frau Waack auf Anfrage hinzu, dass die Erlöse Pütnitz noch nicht in der Planung enthalten sind.
Herr Stuht ist ebenfalls der Meinung, die Grundsteuer B nicht zu verändern, sondern die Gewerbesteuer zu erhöhen.
Frau Waack gibt zu bedenken, dass der Haushaltsplan 2022 – 2025 rechtzeitig zur Stadtvertretersitzung im Februar 2022 vorliegen soll. Herr Westendorf betont, dass in Anbetracht der Sitzungsfolge – FA 20.01.2022/SVS 02.02.2022 – und den frühestens Mitte Dezember dieses Jahres vorliegenden Zahlen zum FAG die Erstellung des Haushaltes eine „sportliche Leistung“ wird. Er empfiehlt zur Beschlussfassung eher die SVS am 6. April 2022 ins Auge zu fassen.
Eine vorläufige Haushaltsführung ist möglich, um handlungsfähig zu bleiben.
Die Mitglieder des Finanzausschusses nehmen die Informationen zur Kenntnis.