15.04.2021 - 8 Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsaus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
11. Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 15.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Waack stellt das 1. Quartal des Finanzhaushaltes 2021 zum Geschäftsjahr 2020 vor. Sie informiert, dass ein Vergleich des 1. Quartals 2021 mit 2020 nicht möglich ist, da im letzten Jahr durch die Softwareumstellung nicht alle Daten vorhanden waren. (Personalkosten, Abschreibungen)
Frau Waack berichtet, dass durch das Projekt „Schulcampus“ in Zukunft ein großer Teil der liquiden Mittel abfließen werden. Deshalb ist es wichtig, Liquiditätsübersichten für die Liquiditätsplanung zu erstellen.
Herr Huth fügt hinzu, dass durch späte Fördermittelzahlungen die Liquiditätsplanung und -kontrolle immer wichtiger ist.
Herr Westendorf fragt, ob der Stadt Ribnitz-Damgarten ein Kassenkredit zur Verfügung steht. Frau Waack stimmt dem zu, ein Limit von 2,5 Mio. EURO zum niedrigen Zinssatz sind möglich, darüber hinaus erhöht sich der Zinssatz erheblich.
Herr Stuht bittet, bei der nächsten Sitzung am 03.06.2021 den Ergebnishaushalt zum 31.12.2020 vorzulegen.
Beschluss
Die Mitglieder des Finanzausschusses nehmen die Informationen zur Kenntnis.
Informationsvorlage Nr. RDG/IV/FA-21/287
Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsausführung nach § 20 GemHVO-Doppik
Gemäß § 20 GemHVO-Doppik M-V hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihm bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
In der Informationsvorlage wird der Finanzhaushalt mit den Angaben per 31.03.2021 vorgelegt (Anlage).
Das Finanzergebnis stellt die Zahlungsvorgänge und den aktuellen Bankbestand dar. Im Unterschied zum Ergebnishaushalt enthält der Finanzhaushalt keine Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Zusätzlich sind investive Zahlungsvorgänge und Tilgungsleistungen abgebildet.
Die Salden der Ein- und Auszahlungen entwickeln sich zum Stichtag wie folgt:
Finanzergebnis per 31.12.2016: 9.408.019 Euro
Finanzergebnis per 31.12.2017: 11.252.886 Euro
Finanzergebnis per 31.12.2018: 14.702.431 Euro
Finanzergebnis per 31.12.2019: 18.239.665 Euro
Finanzergebnis per 31.12.2020: 14.261.310 Euro
Finanzergebnis per 31.03.2021: - 2.095.489 Euro
Finanzergebnis gesamt: 12.165.821 Euro
Die kumulative Finanzrechnung stellt den Bargeldbestand der Stadt Ribnitz-Damgarten am
31.03.2021 dar. Mit dem Beginn der Baumaßnahme „Schulcampus“ nehmen die liquiden Mittel ab.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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