Beschlussvorlage - RDG/BV/TA-20/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/TA-20/200

 

2. Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die 2. Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung: 

 

Der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten ist mit Bescheid vom 23. April 2012 die staatliche Anerkennung als Erholungsort erteilt worden. Diese Anerkennung ist beschränkt auf die Stadtteile Ribnitz und Damgarten, sowie auf die Ortsteile Hirschburg, Klockenhagen, Körkwitz, Langendamm, Neuheide und Neuhof. Mit Bescheid vom 2. November 2018 ist den Ortsteilen Altheide, Borg, Freudenberg, Klein-Müritz und Pütnitz die staatliche Anerkennung als Erholungsort erteilt worden. 

 

Inzwischen sind alle Stadt- und Ortsteile als staatlicher Erholungsort anerkannt, sodass eine Erweiterung des Erhebungsgebietes vorzunehmen war. 

 

Gleichzeitig wurden einige Formulierungen eindeutiger verfasst, ohne eine grundsätzliche inhaltliche Veränderung der Satzung vorzunehmen. In der Anlage steht eine Darstellung der Änderungen zur Verfügung.

 

Mit Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 09.12.2020 tritt die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten am 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

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