Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-20/198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/198

 

Vergabe eines Straßennamens im Bebauungsplangebiet Nr. 94 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung ehem. KVG-Gelände“, Richtenberger Straße

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

Für die Verkehrsfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 wird der Straßenname
Jaromarstraße“ vergeben.

 

Für die Lage der Straße ist der Lageplan in der Anlage maßgebend, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung:

Im Zusammenhang mit der geplanten Neuerschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 94 ist die Vergabe eines Straßennamens erforderlich.

 

Es wird die Bezeichnung „Jaromarstraße“ vorgeschlagen. Fürst Jaromar II von Rügen gilt als Stadtgründer von Damgarten. Sein Bildnis ist im Stadtwappen enthalten.

 

 

 

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Anlagen

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