Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-22/426

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-22/426

 

Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2022 - 1. Lesung

 

Die Stadtvertretung beschließt in 1. Lesung den Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2022 und den Finanzplanungszeitraum 2022-2025 und verweist die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse mit dem Ziel, den Haushaltsausgleich nach den Vorschriften des § 16 GemHVO M-V zu erzielen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung

Die Zusammenstellung ergibt in 1. Lesung ein Defizit. Nach § 43 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) „Allgemeine Haushaltsgrundsätze“ ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

 

Der Haushalt ist nach § 16 GemHVO-Doppik in der Planung ausgeglichen, wenn

  1.      der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren keinen Fehlbetrag im Finanz-planungszeitraum ausweist,
  2.      im Finanzhaushalt (unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushalts-vorjahren) kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum Ende des Finanz-planungszeitraumes besteht.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könnten diese Voraussetzungen erfüllt werden, wären aber am Ende des Finanzplanungszeitraumes mit einem strukturellen Defizit verbunden. Vorbehaltlich noch einzuarbeitender Änderungen z. B. aus der Diskussion der 1. Lesung in den Ausschüssen und der Angaben der Orientierungsdaten des Landes ist die Haushaltssituation so zu gestalten, dass auch zukünftige pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben wie der Bildung, des Brandschutzes, der baulichen und touristischen Entwicklung der Stadt Ribnitz-Damgarten gewährleistet werden können.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen den Haushaltsausgleich für den Finanzplanungszeitraum 2020-2023 herbeizuführen. Insbesondere sind die Haushaltsansätze bezüglich ihrer Umsetzbarkeit kritisch zu betrachten. Die Vorschriften des § 44 KV M-V „Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen“ sind zu prüfen. Ziel ist die Beschlussfassung der Haushaltssatzung in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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