Beschlussvorlage - Se/BV/FA-17/067/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. Se/BV/FA-17/067/01

 

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Semlow (Schmutzwassser-gebührensatzung).

 

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Semlow vom 1. Dezember 2021 folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Semlow (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:

 

Artikel I

 

§. 3 Abs. 7 wird wie folgt neu gefasst:

 

(7) Die Benutzungsgebühr beträgt 4,70 €/m³

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Semlow,

 

 

Eichler

Bürgermeisterin

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Durch die Firma WTE Betriebsgesellschaft wurde die Vorkalkulation für 2022 erarbeitet. Daraus ergibt sich für 2022 eine Gebühr von 4,70 € (siehe Anlage).

 

Die alte Periode 2017-21 wird mit dem Jahresabschluss 2021 komplett abgerechnet.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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