Beschlussvorlage - Se/BV/FA-21/076

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Se/BV/FA-21/076

 

1.  Der vom Betriebsführer erstellte Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebes Abwasser Semlow wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.

2.  Dem Werkleiter und Betriebsführer werden für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

3. Der Jahresgewinn von 39.506,43 EUR wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Gewinnvortrag beläuft sich damit auf 319.231,68 EUR.

 

Gemäß Betriebsführungsvertrag vom 17./24.08.2012, gültig ab 01.01.2013, zur kaufmännischen Betriebsführung § 2 hat die Betriebsführerin die Wasser und Abwasser GmbH „Boddenland“ Ribnitz-Damgarten den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 nach den gesetzlichen Regelungen aufgestellt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 erfolgte durch die vom Landesrechnungshof M-V bestellte Hanseatische Prüfungs- und Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Semlow zum 31.12.2020 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung des Landes M-V aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wurde wie in den Vorjahren nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

 

Die GuV für das Wirtschaftsjahr 2020 weist Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Zinserträge und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 202.958,73 EUR (Vorjahr 195.772,34 EUR) aus. Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 163.452,30 EUR (Vorjahr 147.692,31 EUR), so dass ein Jahresgewinn von 39.506,43 EUR ausgewiesen wird.

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Damit erhöht sich der Gewinnvortrag auf  319.231,68 EUR.

 

Im Ergebnis der Jahresabschlussprüfung wurde durch den Abschlussprüfer mit Datum vom 03.08.2021 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Abwasser Semlow erteilt.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sowie die Bilanz zum 31.12.2020, die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020, der Anhang, der Anlagenspiegel und der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 14 Abs. 5 KPG hat die Gemeinde

- den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unter Angabe des Datums der Feststellung und

- die beschlossene Behandlung des Jahresergebnisses unter Angabe des Jahresergebnisses bekanntzumachen.

Der Jahresabschluss ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.

 

Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V besteht Mitwirkungsverbot für den Bürgermeister / Werkleiter.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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