Beschlussvorlage - Sc/BV/FA-21/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-21/039

 

1.  Der vom Betriebsführer erstellte Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebes Abwasser Schlemmin wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.

2.  Dem Werkleiter und Betriebsführer werden für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

3. Der Jahresgewinn von 11.766,77 EUR wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Gewinnvortrag beläuft sich damit auf 121.439,77 EUR.

 

Gemäß Betriebsführungsvertrag vom 9./16.10.2000 zur kaufmännischen Betriebsführung § 2 hat die Betriebsführerin die Wasser und Abwasser GmbH „Boddenland“ Ribnitz-Damgarten den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 nach den gesetzlichen Regelungen aufgestellt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Schlemmin zum 31.12.2020 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung des Landes M-V aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wurde wie in den Vorjahren nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Stellungnahme des Landesrechnungshofes M-V zum Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 liegt vor.

 

Die GuV für das Wirtschaftsjahr 2020 weist Umsatzerlöse, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 78.855,46 EUR (Vorjahr 73.436,80 EUR) aus. Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 67.088,69 EUR (Vorjahr 65.638,45 EUR), so dass ein Jahresgewinn von 11.766,77 EUR ausgewiesen wird.

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Damit erhöht sich der Gewinnvortrag auf  121.439,77 EUR.

 

 

Im Ergebnis der Jahresabschlussprüfung wurde durch den Abschlussprüfer mit Datum vom 30.04.2021 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Abwasser Schlemmin erteilt.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sowie die Bilanz zum 31.12.2020, die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020, der Anhang, der Anlagenspiegel und der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 14 Abs. 5 KPG hat die Gemeinde

- den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unter Angabe des Datums der Feststellung und

- die beschlossene Behandlung des Jahresergebnisses unter Angabe des Jahresergebnisses bekanntzumachen.

Der Jahresabschluss ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.

 

Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V besteht Mitwirkungsverbot für den Bürgermeister / Werkleiter.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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