Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-21/383

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/383

 

Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für das Flurstück 87/34 tlw. der Flur 1 Gemarkung Klockenhagen wird ein einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Westen und Norden durch den „Birkenweg“
  • im Osten durch das Grundstück „Mecklenburger Straße 28“ mit der ASB Kita „Zwergengarten“
  • im Süden durch die „Mecklenburger Straße“ (Landesstraße L 22)

 

  1. Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte (Lage des Baukörpers mit der überbaubaren Grundfläche im Baugrundstück)

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammen-fassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist als dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

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Sachverhalt

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) ist Betreiber der Kita „Zwergengarten“ in Klockenhagen. Bereits seit Jahren reicht die Kapazität der Einrichtung nicht aus.

Der ASB plant nunmehr einen Neubau auf der westlich angrenzenden Freifläche, welche als öffentliche Grünfläche genutzt wird. Der geplante Baukörper fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Insofern müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen über die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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