Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-21/376

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/376

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Hafen Damgarten“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Hafen Damgarten“ werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 14. September 2021 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

 

Der Stadtausschuss Damgarten hat die Zielstellung formuliert, im Bereich des Hafens Damgarten einen Wohnmobilstellplatz für Kurzzeit-Übernachtungen zu integrieren. Der Hafen Damgarten liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 61. Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für diese Zielstellung herzustellen, muss die Zweckbestimmung des festgesetzten Sondergebietes in Bezug auf die Anlage von Stellplätzen für Wohnmobile ergänzt werden.

Mit dem Vorentwurf der Bebauungsplanänderung wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Die Seitens der Behörden gegebenen Hinweise wurden beachtet und sind in den Planentwurf eingeflossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 3. Februar 2021

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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