Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-21/373

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-21/373

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die 4. Neufassung der Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ribnitz-Damgarten.

 

 

 

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Sachverhalt

Gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrenentschädigungsverordnung – FWEntschVO M-V) sind die Höchstbeträge für die jeweiligen Funktionsträger, die ihre Tätigkeiten in der Freiwilligen Feuerwehren ausüben, monatlich wie folgt festgesetzt:

 

Gemeindewehrführer in amtsangehörigen Gemeinden  170,00 Euro

Stellv. Gemeindewehrführer in amtsangehörigen Gemeinden     85,00 Euro

 

Den Personen mit besonderen Aufgaben können Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Ausbilder, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte und Leiter von Einsatzabteilungen. Im Einzelfall können spezielle Tätigkeiten gesondert eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.

 

Für die Freiwillige Feuerwehr Ribnitz-Damgarten wurden in der derzeitigen Entschädigungssatzung der Stadt Ribnitz-Damgarten folgende besondere Funktionen berücksichtigt:

Leiter Einsatzabteilung   Zugführer                             110,00 Euro

                                        stellv. Zugführer                     55,00 Euro

                                        Gruppenführer                       80,00 Euro

                                        Stellv. Gruppenführer            40,00 Euro

                                        Staffelführer                          60,00 Euro

                                        Stellv. Staffelführer               30,00 Euro

                                        Gerätewarte                         40,00 Euro

                                        Jugendfeuerwehrwarte        30,00 Euro

                                       Ausbildungsleiter                   30,00 Euro

Spezielle Tätigkeiten      Sicherheitsbeauftragter        30,00 Euro   

                                       Pressesprecher                    30,00 Euro

Mit der Zahlung der Entschädigung sind sämtliche erhöhte Aufwendungen ehrenamtlicher Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren gleich welcher Art abgegolten. Bei der Höhe der Entschädigungssätze soll insbesondere berücksichtigt werden:

 

  1. die Gebietsgröße und die Einwohnerzahl des Zuständigkeitsbereiches

Die Stadt Ribnitz-Damgarten umfasst mit allen Stadt- und Ortsteilen ein Gebiet vom 122 km² und besitzt ca. 16.000 Einwohner.

 

  1. einsatztaktische Besonderheiten des Zuständigkeitsbereiches

Zwischen Rostock und Stralsund ist die Gemeindefeuerwehr Ribnitz-Damgarten eine leistungsfähige und gut ausgebildete Feuerwehr mit überörtlichen Aufgaben, die ein großes Territorium auch außerhalb der Stadtgrenzen absichert. Auch innerhalb der Stadt- und Ortsteile liegen Schwerpunktobjekte wie z. B. das Krankenhaus, die Pflegeheime, die Kindergärten, die Schulen, besondere Gebäude in den Gewerbegebieten, eine erhöhte Bevölkerungsdichte in den Neubaugebieten sowie die Häfen und Gewässer der Stadt.

 

  1. die Art und Größe der Feuerwehrabteilungen und der Feuerwehren

Aktuell setzt sich die Feuerwehr aus 4 Standorten (Ribnitz, Damgarten, Klockenhagen, Tempel) zusammen und umfasst insgesamt 39 Mitglieder in der Jugendabteilung, 123 Mitglieder im aktiven Dienst und 24 Mitglieder in der Ehrenabteilung. Der aktive Dienst deckt jährlich zw. 220 und 270 Einsätze ab. Das Einsatzvolumen ist fast gleichzusetzen mit einer Berufsfeuerwehr in größeren Städten. Die Abarbeitung sowie Nachbereitung der Einsätze umfasst mittlerweile ein erhöhtes Zeitaufkommen für die Führungskräfte sowie für die Gerätewarte und Fahrzeugtechniker. Auch die wöchentliche Ausbildung der Kameraden und Jugendfeuerwehr ist vom Anspruch aufgrund des Einsatzvolumens sowie von der Stärke des Personals ein Mehraufwand für die Führungsebene, Ausbilder und Jugendfeuerwehrwarten.

 

  1. die Anzahl der Einsatzfahrzeuge

Mittlerweile verfügen die Standorte insgesamt über 13 Einsatzfahrzeuge, einem Mehrzweckboot, einem Rettungsboot sowie div. Anhängern. Diese Fahrzeuge bedürfen eines entsprechenden Wartungs- und Pflegeaufwandes, der durch die Fahrzeugtechniker sowie den Gerätewarten abgedeckt wird. Ebenfalls besteht der Mehraufwand auch für alle Einsatzmittel.

 

  1. die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen für Dienstfahrten jeglicher Art

Für Lehrgangs- und Wartungsfahrten wurde unter anderem ein MTW beschafft, welcher die Nutzung der notwendigen Einsatzfahrzeuge entlastet. Viele organisatorische Fahrten außerhalb des Einsatzes werden innerhalb des Stadt- und Kreisgebietes mit dem privaten Fahrzeug abgedeckt. Dazu zählen auch der Ausbildungsbetrieb der Jugendfeuerwehr, die Durchführung der Brandschutzerziehung in den Schulen sowie die Beratungen in verschiedenen Gremien auf Kreis-, Amts- und Stadtebene.

 

  1. die Bereitstellung von dienstlichen Mobil- und Festnetztelefonen sowie einem Internetzugang

Jedes Gerätehaus verfügt über einen Telefon- und Internetzugang. Ebenfalls wurden für die Einsätze Mobiltelefone beschafft. Der ELW ist mit einer mobilen Datenverbindung versehen, um an den Einsatzorten entsprechende Daten abrufen und mit der Leitstelle kommunizieren zu können.

 

  1. die Möglichkeit der Nutzung von Geschäftsstellen und Verwaltungen für Verwaltungsarbeiten

In den Gerätehäusern sind entsprechende Wehrleiterbüros und Ausbildungsräume vorhanden.

 

Gemäß § 4 Abs. 3 der FWEntschVO M-V kann die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten als oberste Dienstbehörde in begründeten Ausnahmefällen, zusätzlich zu den genannten Höchstbeträgen, auf Antrag eine darüber hinausgehende Entschädigung für den Gemeindewehrführer beschließen. Die genannten Punkte 1 bis 5 bestätigen einen begründeten Mehraufwand für die Führungsabteilung sowie anderen Funktionsträgern, welcher eine Erhöhung der Entschädigung rechtfertigt. Aufgrund des Aufgaben-, Ausbildungs- sowie Einsatzvolumens wird folgende Empfehlung für die Änderung der Entschädigungssatzung gegeben:

Funktion

Entschädigung

Anzahl der Funktion

monatliche Kosten

bisher

neu

bisher

neu

Gemeindewehrführer/in

  170,00 €

  250,00 €

1

    170,00 €

    250,00 €

Stellv. Gemeindewehrführer/in

    85,00 €

  125,00 €

1

     85,00 €

    125,00 €

Zugführer/in

  110,00 €

  150,00 €

2

    220,00 €

    300,00 €

Stellv. Zugführer/in

    55,00 €

    75,00 €

2

    110,00 €

    150,00 €

Gruppenführer/in

    80,00 €

  100,00 €

1

     80,00 €

    100,00 €

Stellv. Gruppenführer/in

    40,00 €

    50,00 €

1

     40,00 €

     50,00 €

Staffelführer/in

    60,00 €

    60,00 €

1

     60,00 €

     60,00 €

Stellv. Staffelführer/in

    30,00 €

    30,00 €

1

     30,00 €

     30,00 €

Gemeindejugendwart/in

    30,00 €

    80,00 €

1

     30,00 €

     80,00 €

Stellv. Gemeindejugendwart/in

         -  

    40,00 €

1

          -  

     40,00 €

Jugendwart/in

    30,00 €

    60,00 €

3

     90,00 €

    180,00 €

Stellv. Jugendwart/in

         -  

    30,00 €

3

          -  

     90,00 €

Gerätewart/in

    40,00 €

         -  

3

    120,00 €

          -  

Gerätewart/in (Löschzug)

         -  

    70,00 €

2

          -  

    140,00 €

Stellv. Gerätewart/in (Löschzug)

         -  

    35,00 €

2

          -  

     70,00 €

Fahrzeugtechniker

         -  

    25,00 €

13

          -  

    325,00 €

Sicherheitsbeauftragter

    30,00 €

    30,00 €

1

     30,00 €

     30,00 €

Pressesprecher

    30,00 €

    30,00 €

1

     30,00 €

     30,00 €

Ausbildungsleiter der Züge

    30,00 €

    45,00 €

2

     60,00 €

     90,00 €

 

Gleichzeitig wurden einige Formulierungen eindeutiger verfasst sowie die Einsatzentschädigung, welche bisher als Vereinbarung zw. dem Bürgermeister und der Feuerwehr vorliegt, aufgenommen, dass eine grundsätzliche Veränderung der Satzung vorzunehmen ist. In der Anlage steht eine Darstellung der Änderungen zur Verfügung.

 

Mit Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 08.12.2021 tritt die 4. Neufassung der Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ribnitz-Damgarten am 01. Januar 2022 in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

 

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