Beschlussvorlage - Sc/BV/FA-21/036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-21/036

 

Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Schlemmin für das Haushaltsjahr 2018

 

Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Jahresabschluss besteht gem. § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang.
Ihm sind gem. § 60 Abs. 3 KV M-V der Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen und Anlagen gem. § 60 Abs. 2 und Abs. 3 KV M-V lagen dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.

 

Die Bilanzsumme beträgt      1.379.359,51 EUR.

Das positive Ergebnis 2018 beträgt             43.876,62 EUR.

Die Finanzrechnung weist für 2018 eine Zunahme der

liquiden Mittel in Höhe von            55.098,08 EUR aus.

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V wird nicht erreicht.

Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber der Bilanz zum 31.12.2017 von 672.571,05 EUR auf 728.153,64 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Jahresabschluss der Gemeinde Schlemmin zum 31.12.2018 zu beschließen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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