Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-21/278

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/278

 

Beschluss über die 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Datum vom 27. Juli 1992 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten wurde nach Einarbeitung von Ergänzungs- und Änderungsverfahren sowie von Berichtigungen nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB am 22. September 2008 erstmalig und am 21. November 2011 das zweite Mal neu bekannt gemacht.

Darauf aufbauend ist der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten in der Fassung, die er durch die nachfolgende Änderungsverfahren

 

  • III. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Photovoltaik Pütnitz)
  • IV. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (OT Langendamm, Wasserreihe)
  • I. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Windpark Borg)
  • II. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Hausbootanlage nördlich B-Plan Nr. 19)
  • IV. Änderung und I. Ergänzung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Einarbeitung Ergebnis des ROV zum Projekt "Landschaftspark am Bodden“)
  • V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten
  • VII. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33)

 

sowie die nachfolgenden Berichtigungen nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfährt

 

 

erneut neu bekannt zu machen.

 

  1. Die 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten trägt den Stand vom 25. März 2021.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes werden alle seit der 2. Neubekanntmachung im Jahr 2011 erfolgten Änderungen und Berichtigungen zusammengetragen, so dass wieder ein einheitliches und übersichtliches Planwerk vorliegt.

Diese Zusammenschreibung hat aber lediglich deklaratorischen Charakter und dient in erster Linie der Übersichtlichkeit für die Öffentlichkeit, Behörden, TÖB`s etc. . Planungsrechtlich gelten weiterhin der ursprüngliche Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1992 mit den beschlossenen, genehmigten und bekannt gemachten Änderungen bzw. Ergänzungen als maßgebliche Planungsgrundlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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