Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-21/277

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/277

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Rostocker Landweg 6“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für das Flurstück 89 der Flur 11 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch die Grundstücke „Margaretenstraße 2, 2 a, 4, 6, 8 und 10“
  • im Osten durch die Straßen „Rostocker Landweg“ und „Margaretenstraße“
  • im Süden durch das Grundstück „Rostocker Landweg 8“
  • im Westen durch die Werkstätten des CJD

 

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • Rückbau der Gewerbebrache
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Bau von 3 Mehrfamilien-häusern
  • Sicherung der Erschließung, auch für die westlich angrenzenden CJD Werkstätten
  • Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach
    § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammen-fassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist als dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 107 umfasst das ehemalige Betriebsgelände der
Fa. Ahlf & Martens. Nicht zuletzt durch einen Brandschaden stellt das Grundstück mittlerweile einen städtebaulichen Missstand dar.

 

Das Grundstück wurde seitens der Stadt ausgeschrieben und zwischenzeitlich an einen Investor veräußert. Dieser plant nach Beräumung der Fläche den Bau von 3 mehr-geschossigen Wohngebäuden mit insgesamt ca. 34 WE. Der Investor hat zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt. Die Kostenübernahme wurde zugesichert. Vor Abschluss des Verfahrens erfolgt im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen Investor und Stadt die Regelung der Erschließung.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...