Beschlussvorlage - RDG/BV/TA-21/275

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

RDG/BV/TA-21/275

Verzicht auf die Erhebung des Grenzbetrages für das Schuljahr 2020/2021

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass im Schuljahr 2020/2021 auf die Erhebung der Grenzbeträge an öffentlichen Schulen verzichtet wird.

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Sachverhalt

Die Stadt Ribnitz-Damgarten erhebt als Schulträger einen Grenzbetrag i. H. v. 30 Euro pro Schüler und Schuljahr. Grundlage hierfür ist § 54 Absatz 2 Schulgesetz M-V, wonach gilt: „Für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern verbraucht werden oder ihnen verbleiben, können Kostenbeiträge erhoben werden.“

 

Als Gesamtsumme der Einnahmen durch Grenzbeträge über alle Schulstandorte in Trägerschaft der Bernsteinstadt wurden im Jahr 2021 rund 38.000 Euro im städtischen Haushalt geplant.

 

Das Schuljahr 2020/2021 war und ist geprägt von einem großen zeitlichen Anteil an „Homeschooling“. Dies bedeutet für Schüler und Eltern genau wie für die Lehrer eine Ausnahmesituation, die alle Familien vor besondere Herausforderungen stellt.

Diesem außerordentlichen Druck, den Familien derzeit erfahren, möchten wir den
Erlass des Grenzbetrages für das Schuljahr 2020/21 als positives Signal entgegensetzen.
Mit dieser finanziellen Entlastung möchten wir den geleisteten Kraftakt in vielen Familien anerkennen.

 

Zusätzlich wird ab dem Schuljahr 2021/22 der Turnus zur Erhebung des Grenzbetrags auf den allgemein üblichen Schuljahresbeginn verschoben. Die Bescheiderstellung für das Schuljahr 2021/2022 ist somit im September 2021 vorgesehen. Die im Haushaltsjahr 2021 geplanten städtischen Einnahmen werden also trotzdem im Haushalt abgebildet werden können. Die real fehlenden Gelder werden teilweise durch Corona-bedingt nicht stattfindende Projekte an den Schulen kompensiert werden können.

 

Geplant ist es, die Eltern mit einem personalisierten Anschreiben sowohl über den Verzicht für dieses Schuljahr als auch über den geänderten Zeitpunkt der Erhebung für das nächste Schuljahr zeitnah zu informieren.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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