Beschlussvorlage - AA/BV/FA-21/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. AA/BV/FA – 21/017

 

Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2019

 

Der Amtsausschuss des Amtes Ribnitz-Damgarten beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V beschließt der Amtsausschuss des Amtes Ribnitz-Damgarten über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019.

 

Der Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen und Anlagen gem. § 60 Abs. 2 und Abs. 3 KV M-V liegen zur Prüfung vor.

 

Der Haushalt 2019 ist in der Ergebnis- und in der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ausgeglichen.

 

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 25.721,57 EUR und die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbedarf i.H.v. 28.130,53 EUR ab.

 

Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber dem Vorjahr von 78.687,88 EUR auf
104.409,45 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, den Jahresabschluss 2019 zu beschließen.

 

Hinweis:

Die Kommunalverfassung und die GemHVO-Doppik schreiben vor, welche Bestandteile und Anlagen mit den Jahresabschlüssen zu beschließen sind. Im Anhang (Anlage 7) und im Rechenschaftsbericht (Anlage 8) werden die Ergebnis-, Finanzrechnung und die Bilanz mit den wesentlichen Ergebnissen der Jahresrechnung zusammengefasst und erläutert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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