Beschlussvorlage - AD/BV/BA-21/096

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. AD/BV/BA-21/096

 

Durchführung und Finanzierung des LEADER-Projektes – Neue Service – Infrastruktur an den Wasserwanderrastplätzen Pantlitz und Daskow

 

Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt, dass das beantragte Förderprojekt praktisch zur Umsetzung gelangen soll und die Finanzierung abgesichert wird.

 

Die Übernahme des Anteils der nationalen Kofinanzierung nach der LEADER-RL M-V in Höhe von 10% mit Zuwendungsbescheid festgelegten Förderbetrages wird zugesichert.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Da im Bereich von Ostsee und Bodden Paddeln nur eingeschränkt möglich ist (im Seekajak), zieht es viele Urlauber und Einwohner von der Ostseeküste für Tagesausflüge auf und an die Recknitz. Sie stellt damit einen wichtigen Baustein im Erlebnisangebot der besucherstarken Tourismusdestination Fischland-Darß-Zingst für Aktivurlauber dar. Für die Zufriedenheit der Gäste ist heutzutage eine gute Service-Infrastruktur auf allen Ebenen wichtig. Mit der Sanierung der Steganlage am Wasserwanderrastplatz Pantlitz und der Errichtung einer Kompost-Toilette und einer überdachten Sitzgruppe am Wasserwanderrastplatz Daskow werden wichtige Lücken in der Service-Infrastruktur entlang der Recknitz für Wasserwanderer, Angler, aber auch Radfahrer und Wanderer geschlossen. Neben den bestehenden Wasserwanderrastplätzen mit WCs und Sitzgruppen in Tessin, Bad Sülze, Marlow und Damgarten entlang der Recknitz wird dann auch für den Bereich der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow dieser Basiskomfort für Gäste und Einwohner (Wassersportler, Angler, Erholungssuchende) bereitstehen.

 

Mit Förderperiode 2014-2020 wurden die Antragsinhalte zur Förderung nach LEADER-RL M-V erweitert. Jedem Fördermittelantrag ist hiernach der Beschluss des zuständigen Organs (Gemeindevertretung) zur Durchführung und Finanzierung beizufügen. Bisher wurde der Finanzierungsnachweis durch bestätigten Auszug aus dem Haushaltsplan erbracht. Dies ist in der neuen Förderperiode nicht mehr ausreichend.

 

Die derzeitige Antragstellung zur Förderung basiert auf bisher vorliegenden Kostenschätzungen. Die Summe beträgt 48.044 T€ und ist somit vorläufig, da sich diese durch die Ergebnisse weiterer Anfragen ändern kann. Der Förderantrag würde dann entsprechend angepasst. Aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts ist das Einholen mdst. zwei weiterer Angebote notwendig. Sollten sich die Kosten dadurch verändern, wäre der Förderantrag im weiteren Verlauf entsprechend anzupassen.

 

In der SLE (Strategie zur ländlichen Entwicklung) der LAG (Lokale Aktionsgruppe) Nordvorpommern e.V. ist dieses Projekt dem Handlungsfeld Tourismus zugeordnet worden und wird mit 84 % gefördert. Es liegt an 6. Stelle in diesem Handlungsfeld.

 

Mit der bisherigen Kostenschätzungssumme von 48.044 € ergäbe sich eine Förderung in Höhe von rund 40.357 € und 7.687 € Eigenmitteleinsatz.

Da von den 40.357 € Zuschussbetrag 10% nationale Kofinanzierung übernommen werden muss, erhöhen sich die Eigenmittel um 4.036 € auf 11.723 €, so dass sich die tatsächliche Förderhöhe auf 36.321 € mindert, was rund 76 % echter Zuschuss bedeutet.

 

Die Umsetzung der Maßnahme soll im Zeitraum April 2021 bis April 2022 erfolgen. Die Gemeinde muss in Vorkasse gehen. Die Zuwendung wird Anfang 2022 fließen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

Loading...