Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-21/244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-21/244

 

Annahme einer Spende in Höhe von 700,00 €

 

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 700,00 € vom Beerdigungsinstitut Schwinkendorf.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 9 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 Nr. 6 Hauptsatzung beschließt der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden von über 100,00 € bis 1.000,00 €

 

Im September 2020 spendete das Beerdigungsinstitut Schwinkendorf 700,00 € für die Jugendfeuerwehr Ribnitz-Damgarten. Von dem Geld wurden Ausrüstungsgegenstände angeschafft.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

 

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