Beschlussvorlage - AD/BV/BA-16/086/02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. AD/BV/BA-16/086/02

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow beschließt:

 

  1. Der mit Datum vom 13. Mai 2005 wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow wird im nachfolgenden Bereich geändert:

 

Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ nordöstlich von Behrenshagen

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen. Gem. § 4 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow liegt ein Antrag der ENERPARC aus Hamburg auf Einleitung der Bauleitplanverfahren für eine Fläche nördlich der Bahnlinie bei Behrenshagen vor. Zielstellung ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von bis 20 MWp. Es sind die Flurstücke 33 tlw. und 36 tlw. der Flur 12 der Gemarkung Behrenshagen von der Planung  betroffen.

 

Die überplante Fläche entspricht dem EEG 2021, wonach für Solaranlagen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen die Flächenkulisse ausgeweitet wurde. Zukünftig darf dieser sogenannte Seitenrandstreifen in einer Breite von 200 Metern genutzt werden, wobei ein 15 Meter breiter Streifen längs zur Fahrbahn zu Naturschutzzwecken, z. B. Tierwanderungen, freigehalten werden muss.

 

Der Änderungsbereich ist im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Parallel zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Aufstellung eines entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgen.

Der Investor hat die Kostenübernahme für die Planung und Erschließung erklärt.

 

Nach finanzrechtlicher Prüfung werden Einnahmen durch den Solarparc keine Auswirkungen auf erhaltene Zuweisungen sowie Steuerkraft der Gemeinde haben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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