Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-21/231

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-21/231

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2021

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Bestandteilen und Anlagen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Sie enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes unter Angabe

 

- der Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen sowie des sich nach Veränderung der Rücklagen
   ergebenden Jahresergebnisses,

- der Gesamtbeträge der laufenden Einzahlungen und Auszahlungen einschließlich des Betrages der
   planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen sowie des sich daraus ergebenden Saldos

- der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des sich
   daraus ergebenden Saldos

- des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen oder Umschuldungen

- des Gesamtbetrages der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
   Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten

- des Höchstbetrages aller Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde (Kassenkredite),

- der Steuerhebesätze

- der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen sowie

- die voraussichtliche Höhe des Eigenkapitals zum Ende des Haushaltsjahres anzugeben.

 

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.

 

Im Finanzplanungszeitraum 2021-2024 ergeben sich folgende Salden der Erträge und Aufwendungen im

 

1. Ergebnishaushalt

 

 Ergebnisse 2012-2020:    +   4.030.000 Euro (vorläufig)

 2021:      -    1.693.700 Euro

2022:      -    1.307.100 Euro

2023:      -       541.300 Euro

 2024:      -       285.600 Euro

 

Damit entsteht für den gesamten Finanzplanungszeitraum ein Überschuss von 202.300 Euro. Nach den Vorschriften der GemHVO-Doppik ist der Haushaltausgleich im Finanzplanungszeitraum erreicht.

 

Die zentrale Kapitalrücklage (zKRL = Summe der Jahresergebnisse + investive Zuwendungen nach FAG) steigt im gleichen Zeitraum auf 7,6 Mio. Euro.

 

2. Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt ist gegeben, wenn der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nicht negativ ist.

 

Überschuss mit Vortrag per 31.12.2020: +  11.628.000 Euro (vorläufig)

2021:      -   10.275.700 Euro

2022:      -     1.940.400 Euro

2023:      -          34.100 Euro

2024:      +       680.700 Euro

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aller Jahre beträgt 58.500 Euro. Da dieser positiv ist, ist der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt ebenfalls gegeben.

 

Eine Kreditaufnahme ist im Finanzplanungszeitraum nicht erforderlich.

 

Hinweis:

Die vollständigen Unterlagen stehen im Rats- bzw. Bürgerinformationssystem (Allris) digital zur Verfügung. Die Einsichtnahme ist ebenfalls im Finanzverwaltungsamt der Stadt Ribnitz-Damgarten möglich.

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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