Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-19/015
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestimmung des Tages der Hauptwahl des/der Bürgermeisters/in
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Christiane Sahm
- Verantwortlicher:
- Frau Mittermayer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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04.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 3 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetztes (LKWG M-V) wird der Tag der Bürgermeisterwahl durch die Gemeindevertretung festgelegt. Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden. Die Amtszeit des Bürgermeisters endet am 30. April 2020.
