Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-19/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-19/003

 

Wahl der ersten Stellvertreterin/des ersten Stellvertreters der Stadtpräsidentin/des Stadtpräsidenten

 

Die Stadtvertretung wählt die erste Stellvertreterin/den ersten Stellvertreter der Stadtpräsidentin/des Stadtpräsidenten für die Wahlperiode 2019 - 2024:

 

 

 

Wahlvorschlag 1:

Wahlvorschlag 2:

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung: 

 

Gemäß § 28 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) i. V. m. der Hauptsatzung wählt die Stadtvertretung in hauptamtlich verwalteten Gemeinden in der konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte zwei Personen, die die Vorsitzende (Stadtpräsidentin) oder den Vorsitzenden (Stadtpräsidenten) im Verhinderungsfall vertreten.

 

Bei der Wahl ist keine besondere Mehrheit vorgeschrieben, so dass gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Soweit nur ein Kandidat zur Wahl steht, ist dieser gewählt, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

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