Informationsvorlage - RDG/IV/FA-18/661

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Informationsvorlage Nr. RDG/IV/FA-18/661

 

Information zur Überschreitung des Haushaltsplanansatzes „Zuschuss zur Sicherung des Betriebes der Bodden-Therme“ im Haushaltsjahr 2018

 

Mit Antrag vom 1. August 2018 stellte Herr Tober als Geschäftsführer der Bodden-Therme GmbH den Antrag für einen Zuschuss von 110.000 Euro zur Sicherung der Liquidität. Die finanziellen Mittel werden benötigt, um den Kapitaldienst der laufenden Kredite mit Fälligkeit 15. August 2018 leisten zu können.

 

Insbesondere durch das sonnige Wetter sind die Einnahmen aus Eintrittsgeldern geringer als in Vorjahren. Hinzu kommen 2018 erstmalige Zahlungen von Gewerbesteuern in Höhe von
31.472 Euro für die Jahre 2015 und 2016 sowie Vorausleistungen von 26.652 Euro.

 

Der Planansatz des Kontos beträgt 320.000 Euro und war zum Zeitpunkt der Antragstellung mit
323.000 Euro in Anspruch genommen. Mit der Auszahlung von weiteren 110.000 Euro sind es
433.000 Euro. Die Überschreitung des Planansatzes beträgt 113.000 Euro. Im September und Dezember bestehen weitere Kreditverpflichtungen von insgesamt 146.000 Euro.

 

Nach den Vorschriften der GemHVO-Doppik handelt es sich bei der Überschreitung nicht um überplanmäßige Ausgaben. Danach sind die Ansätze für Aufwendungen innerhalb eines Teilergebnis-haushaltes gegenseitig deckungsfähig. Die Zuwendungen an die Bodden-Therme werden im Teil-ergebnishaushalt 1 veranschlagt. Die Überschreitung des Planansatzes wird durch Minderausgaben im Teilergebnishaushalt gedeckt.

 

 

 

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Anlagen

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