Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/638

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/638

Widmung der Straße „Theodor-Storm-Straße“ Wendeanlage B-Plan 8

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

1. Im Bebauungsplangebiet 8 „Damgartener Chaussee“ werden gemäß §7 Abs.1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.Januar 1993, die  Wendeanlage und die Parkflächen als öffentliche Straße gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.

2. Die Wendeanlage und die Parkflächen werden als sonstige öffentliche Straße gemäß §3 Ziffer 4 StrWG-MV gewidmet.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Wendeanlage und die Parkflächen (schraffiert im Lageplan) befindet sich in der Gemarkung Ribnitz, Flur 12, auf den Flurstücken 9/8 und 19/4.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:  

Die Stadt Ribnitz-Damgarten als Träger der Straßenbaulast widmet die fertig gestellte Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes 8. Die Grundstücke sind im Eigentum der Stadt

 

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Anlagen

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