Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/605

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/605

Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Achterberg II“, OT Klockenhagen, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Achterberg II“, OT Klockenhagen, wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB) fortgeführt.

 

  1. Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

3.  Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung

 

Der § 13 b BauGB ermöglicht die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB. Die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 b BauGB sind im Bebauungsplan Nr. 81 gegeben, da es sich u.a. um Außenbereichsflächen handelt, ein Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gegeben ist und die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet werden soll.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss:  23. Oktober 2013

 

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Anlagen

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