Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/605
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung Achterberg II", OT Klockenhagen, im Verfahren nach § 13 b BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Klockenhagen
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Vorberatung
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20.06.2018
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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21.06.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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04.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/605
Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Achterberg II“, OT Klockenhagen, im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung beschließt:
- Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Achterberg II“, OT Klockenhagen, wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB) fortgeführt.
- Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung
Der § 13 b BauGB ermöglicht die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB. Die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 b BauGB sind im Bebauungsplan Nr. 81 gegeben, da es sich u.a. um Außenbereichsflächen handelt, ein Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gegeben ist und die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet werden soll.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 23. Oktober 2013
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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495,7 kB
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