Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/605/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/605/01

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Achterberg II“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Achterberg II“, im Verfahren nach § 13 b werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 5. Juni 2018 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Ortsteil Klockenhagen ist seit Jahren ein beliebter Wohnungsbaustandort. So gibt es auch betreffs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 81, „Wohnbebauung Achterberg II“, eine große Nachfrage bauinteressierter Bürger.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 schließt sich westlich an das Wohngebiet
„Achterberg I(Bebauungsplan Nr. 34) an, wobei die beiden Wohngebiete künftig über einen Geh- und Radweg miteinander verbunden werden. Die Erschließung des Wohngebietes „Achterberg II“ erfolgt durch Ausbau bestehender Zufahrten zur Mecklenburger Straße. Geplant ist eine Ringerschließung als Einbahnstraßenverkehr. Insgesamt sollen ca. 25 Parzellen für Eigenheime ausgewiesen werden.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine und seitens der Träger öffentlicher Belange keine wesentliche Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

Bisherige Beschlussfassung:

Aufstellungsbeschluss:   23. Oktober 2013

 

 

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Anlagen

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