Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/556
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung Damgartener Weg / Waldweg", OT Tempel
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Langendamm
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Vorberatung
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29.05.2018
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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22.02.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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07.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/556
Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Damgartener Weg/Waldweg“, OT Tempel
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der Aufstellungsbeschluss Nr. 12/1.1-(94-99) über den Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Damgartener Weg/Waldweg“, OT Tempel vom 1. November 1995 wird aufgehoben.
- Das vom Beschluss betroffene Gebiet wird begrenzt:
- im Norden durch offene Feldmark
- im Westen durch die westlichen Straßenkanten des Damgartener Weges und des Waldweges
- im Osten durch offene Feldmark
- im Süden durch eine Grünfläche nördlich des Tempeler Baches
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 35 war die Entwicklung eines Wohngebietes im Ortsteil Tempel, östlich des Damgartener Weges/Waldweges. Investor war eine Bauträgerfirma, die in Ribnitz-Damgarten eine Niederlassung hatte. Die letzten Abstimmungen mit der Firma zum Planverfahren fanden vor 20 Jahren im Jahr 1998 statt.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt weist für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 35 eine „Fläche für Landwirtschaft“ aus. Eine Weiterführung/Umsetzung des Bebauungsplanes wäre somit zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich und entspricht auch nicht mehr den städtebaulichen Zielstellungen der Stadt für diesen Bereich. Zur Bereinigung und Klarstellung der planungsrechtlichen Situation wird der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 35 aufgehoben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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693,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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52,5 kB
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