Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/584
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 94 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung ehem. KVG Gelände", Richtenberger Str., im Verfahren nach § 13 a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtausschuss Damgarten
|
Vorberatung
|
|
|
17.04.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Wirtschaftsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
19.04.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
02.05.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/584
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 94 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung ehem. KVG Gelände“, Richtenberger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 641/8 und 642/3 der Flur 1 der Gemarkung Damgarten wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Süden / Südosten durch die Richtenberger Straße und die Grundstücke „Richtenberger Straße 14, 16, 18.20, 22 und 24“
- im Norden / Nordosten durch gewerblich genutzte Flächen und Brachflächen mit der Zufahrt zur Stralsunder Chaussee
- im Westen durch das Grundstück „Richtenberger Straße 12“
- Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Beseitigung städtebaulicher Missstände
- Ausweisung von Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser
- Sicherstellung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Zwischen dem Investor und der Stadt Ribnitz-Damgarten ist vor Satzungsbeschluss ein Erschließungsvertrag abzuschließen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Begründung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 umfasst Teile des ehemaligen Firmengeländes der Kraftverkehrsgesellschaft. Der Eigentümer der Grundstücke hat einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für ca. 15 Einfamilienhausparzellen. Weiterhin hat er seine Bereitschaft Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten erklärt. Die Erschließung des Gebietes soll von der Richtenberger Straße erfolgen.
Im Planverfahren muss gesichert werden, dass diese Zufahrt auch zur künftigen Anbindung weiterer angrenzender Brachflächen genutzt werden kann.
Die Stadt hat für den gesamten Bereich zwischen der Stralsunder Chaussee und der Richtenberger Straße 2010 einen Rahmenplan aufgestellt. Planungsziel für den Geltungsbereich ist auch hier eine Wohnbebauung, jedoch vorzugsweise mehrgeschossig.
Das beantragte Vorhaben entspricht den städtebaulichen Zielstellungen. Im Flächennutzungsplan der Stadt ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
946,5 kB
|
