Beschlussvorlage - RDG/BV/AL-18/590
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung des neu gewählten stellvertretenden Gemeindewehrführers zum Ehrenbeamten auf Zeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Harald Hiltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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02.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/AL-18/590
Ernennung des neu gewählten stellvertretenden Gemeindewehrführers zum Ehrenbeamten auf Zeit
Die Stadtvertretung beschließt, den Kameraden Robert Berndt als neuen stellvertretenden Gemeindewehrführer der Feuerwehr Ribnitz-Damgarten, gewählt auf der Jahreshauptversammlung am 23. März 2018, für die Dauer bis zum Ende der Wahlperiode von 5 Jahren zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung
Auf der Jahreshauptversammlung im März 2017 konnte kein stellvertretender Gemeindewehrführer gewählt werden, da kein Kandidat zur Wahl stand.
Diese Position wurde durch den bisherigen Stellvertreter, Kamerad Harald Pett, bis zur Wahl eines Nachfolgers weitergeführt.
Aus diesem Grunde wurde auf der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Ribnitz-Damgarten am 23. März 2018 eine Neuwahl angekündigt.
Gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehr wurde 1 Vorschlag für das zu vergebende Ehrenamt beim Bürgermeister eingereicht.
Nach der Befragung des Kandidaten durch den Wahlleiter, erklärte dieser, er stelle sich der Wahl.
Der Kamerad Robert Berndt, als Kandidat für das Ehrenamt des stellvertretenden Gemeindewehrführers, erhielt 48 Ja-Stimmen der 58 anwesenden wahlberechtigten Kameraden, bei 7 Gegen- und 3 ungültigen Stimmen.
Mit diesem Ergebnis wurde der Kamerad Robert Berndt für die Dauer bis zum Ende der nächsten Wahlperiode von 5 Jahren zum neuen stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.
Gemäß Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V vom 21.12.2015, § 12, Abs. 1 Satz 3, ist der Gewählte nach Zustimmung der Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.
