Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-15/134/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/134/01

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 17. November 2017 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 85 umfasst ein Innenquartier im Stadtteil Damgarten, welches von den Bebauungen an der „Barther Straße“, „Kirchstraße“, „Wasserstraße“ und „Hinterstraße“ umgrenzt wird. Planungsziel ist die geordnete städtebauliche Entwicklung einer Innenquartiersbebauung mit behutsamer Verdichtung der Bebauung in Form von Mehrfamilienhäusern.

 

Der Gebäudebestand einschließlich der ehemaligen Mühle in der Wasserstraße wurde zwischenzeitlich komplett abgebrochen. Bei einer Neubebauung wird der Blockrand an der Wasserstraße (Nr. 25) baulich abgerundet bzw. geschlossen. Es sollen im Innenbereich Bebauungsmöglichkeiten für sich städtebaulich einfügende Mehrfamilien- oder Reihenhäuser geschaffen werden, welche insbesondere für altersgerechtes Wohnen genutzt werden können. Zufahrtsmöglichkeiten für die Anlieger des Gebietes werden über die „Wasserstraße und die „Kirchstraße geschaffen. Die Verkehrsflächen im Innenquartier selbst werden nur als Wohnwege ausgebildet.

 

Die überplanten Flächen befinden sich weitestgehend im Eigentum der Stadt und der Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH, was die zügige Umsetzung des Bebauungsplanes gewährleistet.

 

Der Pommerscher Diakonieverein e. V. mit Sitz in Greifswald hat ein grundsätzliches Interesse an der Fläche. Die Gestaltungs- und Nutzungsvorstellungen der Diakonie wurden einvernehmlich mit dem Stadtausschuss Damgarten kommuniziert. Die derzeitigen Bebauungsplanfestsetzungen sichern eine entsprechende Umsetzung.

 

Bisherige Beschlussfassung:

Aufstellungsbeschluss:   12. Oktober 2015

 

 

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Anlagen

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