Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/363/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/363/01

 

Satzungsergänzender Beschluss über die I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenstadt Ribnitz, Quartier 13“, Büttelstraße/Grüne Straße, im Verfahren nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

Der Satzungsbeschluss Nr. RDG/BV/BA-17/363 vom 1. März 2017 der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten über die I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 wird wie folgt ergänzt:

 

  1. Die Grundzüge der Planung der I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 bleiben von dieser Ergänzung unberührt.

 

  1. Die Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Rügen, FB Naturschutz, hat die Stadtvertretung, lt. des in der Beschlussvorlage vom 24. November 2017 niedergelegten Behandlungsvorschlages, geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Landkreis Vorpommern-Rügen von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die satzungsergänzenden Unterlagen, bestehend aus dem Bebauungsplan mit Stand vom
    24. November 2017 und der Begründung mit Stand vom 24. November 2017 werden in vorliegender Fassung gebilligt.

 

  1. Dieser satzungsergänzende Beschluss ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses Nr. RDG/BV/BA-17/363 vom 1. März 2017.

 

 

 

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Sachverhalt

 


Sachverhalt/Begründung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 21 beinhaltet ein wichtiges Quartier der Innenstadt Ribnitz, welches südlich direkt an den Markt und nördlich an die Straße „Am See“ als Übergang zum Hafen grenzt. Es ist eines der beiden Innenstadtquartiere, welche bereits in den 1990er Jahren mit einem Bebauungsplan überplant wurde, was die Bedeutsamkeit der Ordnung in diesem Bereich aus städtebaulicher Sicht unterstreicht. In den letzten Jahren hat sich deutlich gezeigt, dass die Planungsziele des Bebauungsplanes fort-geschrieben werden müssen. So ist die innere Erschließung wie festgesetzt nicht umsetzbar und auch die Ausweisung eines Kerngebietes ist aus heutiger Rechtslage nicht haltbar.

 

Die Planungsziele der dem entsprechenden Neuaufstellung des Bebauungsplanes definieren sich wie folgt:

  • Neuordnung des Innenquartiers
  • Schaffung einer Quartierserschließung einschließlich Anliegerstellplätze und rückwärtiger Grundstückszufahrten
  • Konkretisierung von Art und Maß der baulichen Nutzungen
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

Die Stadtvertretung fasste in ihrer Sitzung am 1. März 2017 den Satzungsbeschluss zur I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21.

 

Der Forderung des Landkreises Vorpommern-Rügen nachkommend, wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet und dem FB Naturschutz zur Stellungnahme zugereicht. Die Stellungnahme liegt vor. Die Planunterlagen wurden entsprechend der gegebenen Hinweise ergänzt.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

  • Aufstellungsbeschluss:                            26. Februar 2014
  • Beschluss zur Überleitung des Verfahrens zur I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Innenstadt Ribnitz, Quartier 13", Büttelstraße/Grüne Straße, im beschleunigten Verfahren nach § 30 Abs. 1 i. V. m. § 13 a BauGB in ein Verfahren nach § 30
    Abs. 3 i. V. m. § 13 a BauGB:                27. April 2016
  • Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:     27. April 2016
  • Satzungsbeschluss:                                 1. März 2017

 

 

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Anlagen

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