Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-17/485

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-17/485

 

Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Innenstadt Damgarten“ für das Haushaltsjahr 2014

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Innenstadt Damgarten“ für das Haushaltsjahr 2014.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses der Städtebaulichen Sonder-vermögen (SSV) analog.

 

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanz-rechnung, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V der Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss 2014 mit seinen Bestandteilen und Anlagen lagen dem Rechnungsprüfungs-ausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.

 

 

1. Ergebnishaushalt

Der Saldo der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt ergibt +47.600,37 Euro. Damit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht.

 

 

 

 

2. Finanzhaushalt

Die Finanzrechnung weist einen Finanzmittelüberschuss von 52.331,24 Euro aus. Der Kassenbestand  erhöht sich wie folgt:

 

Bestand 31.12.2013:    148.806,38 Euro

Finanzmittelüberschuss:     52.331,24 Euro

Bestand 31.12.2014:    201.137,62 Euro

 

3. Bilanz

Die Bilanzsumme beträgt 767.594,55 Euro. Das Eigenkapital verändert sich gegenüber dem Haushaltsvorjahr wie folgt:

 

Bestand 31.12.2013:    157.336,00 Euro

Bestand 31.12.2014:    204.936,37 Euro

Veränderung:    + 47.600,37 Euro

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Innenstadt Damgarten“ zum 31.12.2014 zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen

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