Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-17/481

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-17/481

 

Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ für das Haushaltsjahr 2014

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ für das Haushaltsjahr 2014.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses der Städtebaulichen Sonder-vermögen (SSV) analog.

 

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V der Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushalts-ermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss 2014 mit seinen Bestandteilen und Anlagen lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.

 

 

1. Ergebnishaushalt

Der Saldo der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt ergibt 26.425,13 Euro. Damit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht.

 

 

 

2. Finanzhaushalt

Die Finanzrechnung weist einen Saldo der Ein- und Auszahlungen von -76.494,40 Euro aus. Der Kassenbestand verändert sich wie folgt:

 

Bestand 31.12.2013:    117.699,20 Euro

Finanzmittelüberschuss:  -  76.494,40 Euro

Bestand 31.12.2014:      41.204,80 Euro

 

3. Bilanz

Die Bilanzsumme beträgt 2.326.879,65 Euro. Das Eigenkapital verändert sich gegenüber dem Haushaltsvorjahr wie folgt:

 

Bestand 31.12.2013:    215.592,00 Euro

Bestand 31.12.2014:    242.017,13 Euro

Veränderung:    + 26 425,13 Euro

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ zum 31.12.2014 zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen

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