Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-17/495

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-17/495

 

Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz West“ für das Haushaltsjahr 2015

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz West“ für das Haushaltsjahr 2015.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Nach § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadt Ribnitz-Damgarten hat den Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz West“ zum 31. Dezember 2015 geprüft. Der Rechnungs-prüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Bestätigungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Entlastung des Bürgermeisters für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz West“ für das Haushaltsjahr 2015.

 

 

 

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