Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-17/486

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-17/486

 

Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Innenstadt Damgarten“ für das Haushaltsjahr 2015

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Innenstadt Damgarten“ für das Haushaltsjahr 2015.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses der Städtebaulichen Sonder-vermögen (SSV) analog.

 

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanz-rechnung, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V der Rechenschafts-bericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss 2015 mit seinen Bestandteilen und Anlagen lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.

 

 

1. Ergebnishaushalt

Der Saldo der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt ergibt -47.600,37 Euro. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wird nicht erreicht.

 

 

 

 

2. Finanzhaushalt

Die Finanzrechnung weist ein Finanzergebnis von -128.901,76 Euro aus. Der Kassenbestand verändert sich wie folgt:

 

Bestand 31.12.2014:     201.137,62 Euro

Finanzergebnis:    - 128.901,76 Euro

Bestand 31.12.2015:      72.235,86 Euro

 

3. Bilanz

Die Bilanzsumme beträgt 693.664,07 Euro. Das Eigenkapital verändert sich gegenüber dem Haushaltsvorjahr wie folgt:

 

Bestand 31.12.2014:   204.936,37 Euro

Bestand 31.12.2015:   157.336,00 Euro

Veränderung:    - 47.600,37 Euro

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Innenstadt Damgarten“ zum 31.12.2015 zu beschließen.

 

 

 

 

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Anlagen

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