Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-17/483

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-17/483

 

Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Innenstadt Damgarten“ für das Haushaltsjahr 2012

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Innenstadt Damgarten“ für das Haushaltsjahr 2012.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses der Städtebaulichen Sonder-vermögen (SSV) analog.

 

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V der Rechenschaftsbericht (entfällt für die Jahre 2012/2013), die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss 2012 mit seinen Bestandteilen und Anlagen lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.

 

1. Ergebnishaushalt

Der Saldo der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt ergibt 0 Euro. Damit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht.

 

 

 

 

 

2. Finanzhaushalt

Die Finanzrechnung weist einen Finanzmittelüberschuss von 2.086,78 Euro aus. Der Kassenbestand  erhöht sich wie folgt:

Bestand 31.12.2011:     13.934,78 Euro

Finanzmittelüberschuss:      2.086,87 Euro

Bestand 31.12.2012:     16.021,65 Euro

 

3. Bilanz

Die Bilanzsumme beträgt 577.247,43 Euro. Das Eigenkapital verändert sich gegenüber der Eröffnungs-bilanz wie folgt:

 

Bestand 31.12.2011:   157.336,00 Euro

Bestand 31.12.2012:   157.336,00 Euro

Veränderung:               0,00 Euro

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Innenstadt Damgarten“ zum 31.12.2012 zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen

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