Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-17/480

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-17/480

 

Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ für das Haushaltsjahr 2013

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ für das Haushaltsjahr 2013.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses der Städtebaulichen Sonder-vermögen (SSV) analog.

 

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanz-rechnung, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V der Rechenschaftsbericht (entfällt für die Jahre 2012/2013), die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlich-keitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss 2013 mit seinen Bestandteilen und Anlagen lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.

 

 

1. Ergebnishaushalt

Der Saldo der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt ergibt 0. Euro Damit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht.

 

 

 

 

2. Finanzhaushalt

Die Finanzrechnung weist einen Finanzmittelüberschuss von 96.362,53 Euro aus. Der Kassenbestand  erhöht sich wie folgt:

Bestand 31.12.2012:     21.336,67 Euro

Finanzmittelüberschuss:    96.362,53 Euro

Bestand 31.12.2013:   117.699,20 Euro

 

3. Bilanz

Die Bilanzsumme beträgt 733.135,19 Euro. Das Eigenkapital verändert sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:

 

Bestand 31.12.2012:   253.908,00 Euro

Bestand 31.12.2013:   215.592,00 Euro

Veränderung:    - 38.316,00 Euro

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ zum 31.12.2013 zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen

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