Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-17/477

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-17/477

 

Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2014

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Feststellung des geprüften Jahres-
abschlusses 2014.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

Bemerkung:

Die vollständigen Unterlagen der Jahresabschlüsse liegen bei den Fraktionsvorsitzenden zur Einsichtnahme vor.

 

 

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanz-rechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V der Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushalts-ermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss 2014 mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß § 60 Abs. 2 und Abs. 3
KV M-V lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.

 

1. Ergebnishaushalt

Nach den Vorschriften des § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V ist der Haushaltsausgleich der Ergebnisrechnung gegeben, wenn die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen keinen negativen Saldo ergibt. Nach Werteberichtigung und Entnahme aus der zweckgebundenen Kapital-rücklage ergibt sich ein Saldo von 0,00 Euro. Damit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht.

 

2. Finanzhaushalt

Die Finanzrechnung ist nach den Vorschriften des § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ausgeglichen, wenn unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen der planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen zu decken. Dieser Saldo beträgt 5.547.822,00 Euro, die Höhe der Tilgung 688.770,70 Euro. Der Haushaltsausgleich wird erreicht.

 

3. Bilanz

Die Bilanzsumme beträgt 143.870.861,21 Euro. Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber dem Vorjahr

 

von:     92.667.161,07 Euro

auf:    92.767.329,68 Euro

 

Das entspricht einer Erhöhung von 100.168,61 Euro. Die Kommunen sind verpflichtet, den Haushaltsgrundsatz des Überschuldungsverbotes einzuhalten. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital im Haushaltsjahr aufgebraucht wird. Die Stadt Ribnitz-Damgarten ist zum Ende des Haushaltsjahres 2014 nicht überschuldet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Ribnitz-Damgarten zu beschließen.

 

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Anlagen

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